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Rheinland-pfälzische Auffangstation darf weitere Tiger aufnehmen
Eine rheinland-pfälzische Tierauffangstation darf vorerst weitere Tiger aufnehmen. Ein Untersagungsbescheid sei bei der im vorläufigen Rechtsschutz gebotenen Prüfung der Rechtslage rechtswidrig, teilte das Verwaltungsgericht Mainz am Mittwoch mit. Durch die Aufnahme zweier weiterer Tiere bestehe kein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. (Az.: 1 L 11/23 MZ)
Der Verein, der derzeit zwei Tiger auf einem 460 Quadratmeter großen Außengehege hält, hatte der Tierschutzbehörde mitgeteilt, zwei weitere Tiere aus Tschechien aufnehmen zu wollen, deren artgerechte Haltung dort nicht mehr sichergestellt werden könne. Die Behörde verbot die Aufnahme weiterer Tiger so lange, bis für jedes zusätzliche Paar oder Einzeltier ein 500 Quadratmeter großes, strukturiertes Außengehege zu Verfügung steht.
Gleichzeitig setzte sie die Höchstzahl an gehaltenen Tigern von acht auf zwei herab, weil die Vorgaben des sogenannten Säugetiergutachtens aus dem Jahr 2014, das mindestens 200 Quadratmeter Fläche vorschreibt, nicht mehr zeitgemäß sei. Dagegen ging der Verein gerichtlich vor und bekam nun vorerst Recht.
Das Säugetiergutachten von 2014 müsse immer noch als ausreichend aktuelles Gutachten für die Haltung von Tigern herangezogen werden, urteilten die Richter. Von den darin festgehaltenen Mindeststandards könne die Tierschutzbehörde nur in Ausnahmen abweichen. Die vorgeschriebene Mindestfläche von 200 Quadratmetern erlaube die Aufnahme eines weiteren Tigerpaars. Mit dem Gutachten müsse sich die fachwissenschaftliche Ebene auseinandersetzen.
K.Hill--AT