-
Bundestag soll Freitag über Neuauflage des Tankrabatts abstimmen
-
Berlin: Festnahmen bei Durchsuchungen wegen Schusswaffenhandels
-
Urkunde bei UNO hinterlegt: Deutschland tritt UN-Hochseeschutzabkommen bei
-
Grüne fordern von Linkspartei "Klarheit" bei Antisemitismus und Rauswurf Kocaks
-
Thüringer SPD-Chef Maier gibt Amt auf - Kritik an Bundespartei
-
OECD hebt Wachstumsprognose für Deutschland 2026 auf 1,1 Prozent an
-
Erste Urteile in Prozess um riesiges Waffenarsenal in Wuppertal gefallen
-
Kimmich: Fans sollen "stolz auf Deutschland sein"
-
Absturz von Kampfjet auf US-Stützpunkt Spangdahlem: Ermittlungen zu Ursache laufen
-
Landtagswahlumfrage für Nordrhein-Westfalen: CDU weiter vorn - AfD legt zu
-
US-geführte Anti-Drogen-Initiative unterstützt Sanktionen gegen 24 kriminelle Netzwerke
-
Nordsee 2025 so warm wie nie - stärkster Eiswinter an Küsten seit 15 Jahren
-
DLRG: 101 Badetote allein im Juni - im Sommer mehr Badetote als im Vorjahr
-
Trump und Venezuelas Übergangspräsidentin in New York erstmals zu Gespräch zusammengetroffen
-
UN-Generaldebatte: Israel weist Macron-Äußerungen über Westjordanland als "grotesk" zurück
-
Alex Bodi und Prof. Dr. Stefan Haupt vereinbaren Kooperation für legendäre Kunstsammlung in Rumänien
-
Besuch von Papst Leo in Frankreich: Friedensbotschaft für Europa
-
Bayern-Frauen nach Dämpfer enttäuscht, aber "stolz"
-
Klopp-Debüt: ter Stegen zurück, Kimmich zentral - Treus Chance?
-
UN-Generaldebatte: Reden von Irans Präsident Peseschkian und Selenskyj erwartet
-
Außergewöhnliche Ehre: Trump empfängt Xi am Flughafen persönlich zum Staatsbesuch
-
Marokkaner wählen neues Parlament
-
Bundestag befragt Pistorius und Linnemann und berät Gesetz gegen K.O.-Tropfen
-
Trump gibt neue Gespräche zwischen USA und Iran bekannt - Witkoff "zuversichtlich"
-
Los Angeles: "Star Wars"-Museum von George Lucas öffnet seine Pforten
-
Selenskyj: Kiew zu Ende von Angriffen auf Energieanlagen bereit - bei Zusage aus Moskau
-
Trump: USA und Iran sprechen in New York drei Stunden miteinander
-
Israel: Rechtsextremist Ben Gvir will nach Wahlen Verteidigungsminister werden
-
Nach 2:0-Führung: Wamser ernüchtert die Bayern-Frauen
-
Hohe Spritpreise und Dürre: Moldau verhängt Notstand in Energie- und Wassersektor
-
Nach Tod von 15-Jährigem in Nordrhein-Westfalen: Tatverdächtige stellen sich
-
Volleyballer scheiden im EM-Viertelfinale aus
-
Erdogan: Welt muss unverzüglich mit Wiederaufbau des Gazastreifens beginnen
-
München und NRW-Städte bei deutscher Olympia-Bewerbung vorn
-
Rede vor der UNO: Trump hält Iran- und Ukraine-Abkommen für möglich
-
Erdogan: Angriffe auf Handelsschiffe im Schwarzen Meer sind "inakzeptabel"
-
"Demütig": Merz übt in Unionsfraktion Selbstkritik - und wirbt für Reformen
-
DOSB: Kommission sieht München dicht vor Köln/Rhein-Ruhr
-
Drohnenfund in Niedersachsen: Womöglich Sprengstoff in der Nähe entdeckt
-
EU verlängert Russland-Sanktionen um drei Jahre und streicht zwei Oligarchen von Liste
-
Trump unterzeichnet Sicherheitsabkommen mit Dänemark und Grönland
-
Pilot bei Absturz von F-16-Kampfjet auf US-Stützpunkt Spangdahlem verletzt
-
Trump ruft Mitgliedstaaten zu Abkehr von Internationalem Strafgerichtshof auf
-
EU beschließt Aufhebung von Sanktionen gegen zwei russische Oligarchen
-
Rad-WM: Deutsche Mixed-Staffel verpasst Medaille
-
Österreichischer Investor Benko erneut verurteilt: Haftstrafe um sechs Monate erhöht
-
UN-Rede: Trump kündigt Bau von zwei US-Militärstützpunkten auf Grönland an
-
Letztes Walfangunternehmen Islands kündigt Klage gegen mögliches Verbot an
-
Republikanischer US-Senator fordert Untersuchung von Hochzeitsfeier von Trumps Sohn
-
Rede vor der UNO: Trump hält Iran-Abkommen nach Kongresswahlen für möglich
BGH bestätigt Hafturteil gegen früheren Investmentbanker wegen Cum-Ex-Geschäften
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil in einem weiteren Strafverfahren wegen sogenannter Cum-Ex-Geschäfte bestätigt. Der frühere Geschäftsführer einer Kapitalanlagegesellschaft der Warburg-Bank ist damit rechtskräftig zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren wegen Steuerhinterziehung verurteilt, wie der BGH am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Er verwarf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Bonn als unbegründet. (Az. 1 StR 255/22)
Das Landgericht war im Februar dieses Jahres zu dem Schluss gekommen, dass der Angeklagte in den Jahren 2008 und 2009 zwei Investmentfonds verantwortete, deren Anlagestrategie allein darin bestand, mit Cum-Ex-Leerverkaufsgeschäften Profite zu erlangen. Diese Geschäfte zielten demnach darauf ab, Finanzbehörden zur Erstattung angeblich gezahlter Kapitalertragsteuer in Millionenhöhe zu veranlassen, obwohl diese zuvor nicht entrichtet wurde.
Der Angeklagte habe die Erstattungsanträge zwar nicht selbst unterzeichnet, aber als Schlüsselfigur daran mitgearbeitet. Zusammen mit anderen Verantwortlichen habe er so erreicht, dass der Fiskus zu Unrecht mehr als 100 Millionen Euro zugunsten der Fonds ausgezahlt habe.
Der BGH hatte im Juli vergangenen Jahres grundsätzlich entschieden, dass es sich bei Cum-Ex-Geschäften um strafbare Steuerhinterziehung handelt. Eine Verfassungsbeschwerde der Warburg-Bank gegen die Einziehung von 176 Millionen Euro scheiterte im April vor dem Bundesverfassungsgericht.
Ch.Campbell--AT