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Gas- und Fernwärmekunden bekommen Abschlagszahlung im Dezember erlassen
Gas- und Fernwärmekunden bekommen im Dezember die Abschlagszahlung für einen Monat erlassen. Der Bundestag beschloss dazu am Donnerstag das sogenannte Erdgas-Soforthilfegesetz. Die einmalige Entlastung soll zur finanziellen Überbrückung dienen, bis die Gaspreisbremse greift. Das soll voraussichtlich ab März der Fall sein.
Die einmalige Entlastungszahlung erhalten Haushalte und kleinere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch bis zu 1,5 Millionen Kilowattstunden. Bestimmte Einrichtungen im Pflege- und Bildungsbereich und in der medizinischen Versorgung erhalten die Soforthilfe ebenfalls und auch dann, wenn ihr Verbrauch höher ist.
Das Gesetz schreibt Erdgaslieferanten vor, den Verbraucherinnen und Verbrauchern einen einmaligen Entlastungsbetrag gutzuschreiben. Der Betrag ist demnach mit der ersten Rechnung des Erdgaslieferanten zu verrechnen, deren Abrechnungszeitraum den Monat Dezember 2022 umfasst.
Die Höhe der Entlastung wird errechnet auf der Grundlage von einem Zwölftel des Jahresverbrauchs, den der Lieferant für die sogenannte Entnahmestelle im September 2022 prognostiziert hatte, sowie des Gaspreises vom Dezember. So sollen die zum Jahresende teils deutlich gestiegenen Preise mit berücksichtigt werden. Bei Fernwärme sollen der Betrag der Septemberrechnung und ein "pauschaler Anpassungsfaktor" herangezogen werden, der die Preissteigerungen bis Dezember berücksichtigt.
Mieterinnen und Mieter sollen die Dezember-Entlastung mit der nächsten jährlichen Heizkostenabrechnung erhalten. Vermieter haben ein Jahr Zeit, um die Abrechnung zu erstellen und vorzulegen - müssen aber schon in diesem Dezember über die geschätzte Gutschrift informieren.
Die Entlastungen haben nach Angaben der Regierung einen Umfang im "höheren einstelligen Milliardenbereich". Sie sollen aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds finanziert werden.
M.White--AT