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Behindertengleichstellungsgesetz: Entwurf nun in erster Maiwoche im Bundestag
Die Fraktionen der Regierungsparteien haben eine Einigung im Streit über das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) erzielt. "Die Union hat in der vergangenen Woche dafür gesorgt, dass die erste Lesung des BGG von der Tagesordnung genommen wurde", sagte die SPD-Beauftragte Heike Heubach der "Rheinpfalz" vom Freitag. Nun hätten sich die Fraktionen von Union und SPD darauf geeinigt, dass es in der ersten Sitzungswoche im Mai beraten wird.
Vergangene Woche war das Gesetz, das im Februar vom Kabinett beschlossen worden war, überraschend von der Tagesordnung genommen worden. Die Bundesregierung will mit der Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes die Barrierefreiheit in Deutschland vorantreiben - erntete aber für die Pläne umgehend Kritik. Vielen Verbänden und Betroffenen gehen sie nicht weit genug. Die Union ist indes damit zufrieden, dass die Privatwirtschaft nur maßvoll in die Pflicht genommen werden soll.
Die SPD hofft auf das parlamentarische Verfahren und will den Entwurf verbessern. Derzeit sei dieser nicht zufriedenstellend, sagte Heubach. Dass der private Bereich zu angemessenen Vorkehrungen zum Erreichen der Barrierefreiheit verpflichtet werde, "finden wir gut". Zugleich werde aber festgelegt, "dass alle baulichen Maßnehmen per se unverhältnismäßig sind". Das widerspreche der UN-Behindertenrechtskonvention.
Auch Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, hofft auf das parlamentarische Verfahren. "Auf der einen Seite will man die Barrierefreiheit stärken, auf der anderen aber die Wirtschaft nicht belasten", sagte Dusel der "Rheinpfalz". Herausgekommen sei "ein Kompromiss, der die Interessen der Wirtschaft völlig überbewertet". Es habe sich "ein völlig falsches Narrativ durchgesetzt: Barrierefreiheit ist Gift für die Wirtschaft". Das Gegenteil sei der Fall.
Der Beauftragte in der Union, Wilfried Oellers (CDU), verwies darauf, dass Umbaumaßnahmen zur Barrierefreiheit "sehr kostspielig" seien. Er sieht zudem Nachbesserungsbedarf bei den Klauseln für die Bundesbehörden. "Das Gesetz sieht vor, dass der Bund für seine eigenen Gebäude von Anforderungen und Berichtspflichten befreit wird und bis 2045 statt bis 2035 Zeit für den barrierefreien Umbau bekommt", sagte er der Zeitung. "Gleichzeitig soll der private Sektor stärker in die Pflicht genommen werden. Da stimmt das Verhältnis nicht."
K.Hill--AT