-
US-Armee plant Errichtung von Waffenlager in Australien
-
G7-Gipfel: Merz und Selenskyj zu bilateralem Gespräch zusammengekommen
-
Spionage und Sabotage: Zentrum zur Abwehr hybrider Gefahren nimmt Arbeit auf
-
ZDF-Berichterstattung zu Belfast-Krawallen: Musk geht rechtlich gegen Sender vor
-
"Genau hier will ich sein": Rüdiger verlängert in Madrid
-
Hoffnung auf Kriegsende bringt ZEW-Konjunkturerwartungen zurück in positiven Bereich
-
Rüdiger verlängert in Madrid um ein Jahr
-
München: Einbrecher legt sich mit nacktem Unterkörper zu Pärchen ins Bett
-
Zu Selbstverletzungen genötigt: Prozess gegen mutmaßlichen Onlinesadisten begonnen
-
Umfrage: Große Mehrheit wünscht sich ein Recht auf digitales Bezahlen
-
Schon 200 Rinder verschwunden: Brandenburger Polizei fahndet nach Viehdieben
-
G7-Gipfel: Merz schenkt Trump Nationaltrikot zum 80. Geburtstag
-
Streit von Grünen mit Minister Rainer: Karlsruhe startet Verhandlung
-
Schwächelnde Wirtschaft lindert Fachkräftemangel - Bedarf bleibt aber weiter groß
-
Kaliforniens Gouverneur Newsom wirft Trump Rachefeldzug gegen ihn vor
-
G7-Gipfel berät über Ukraine - Selenskyj als Gast bei Treffen in Evian
-
Zahl der Klinikaufenthalte wegen Schlafstörungen stark gesunken
-
CSU fordert Nachbesserungen bei Reformen zu Pflege und Gesundheit
-
Britische Rocksängerin Bonnie Tyler aus künstlichem Koma erwacht
-
Mehr als hundert Laptops aus Schule in Schleswig-Holstein gestohlen
-
Toppmöller übernimmt beim französischen Vizemeister Lens
-
Ukrainischer Präsident Selenskyj beim G7-Gipfel eingetroffen
-
44 Prozent der Beschäftigten in der Privatwirtschaft bekommen Urlaubsgeld
-
Deutsches Studierendenwerk drängt auf rasche Einigung bei Bafög-Reform
-
Fahimi kritisiert "Jahrmarkt der Reformvorschläge" aus Koalition
-
Privathaushalte geben 2023 rund 335 Euro monatlich für Nahrungsmittel aus
-
Unicef: Mehr als eine Milliarde Kinder sind mindestens drei Klimarisiken ausgesetzt
-
Bevölkerungszahl in Deutschland entgegen bisherigem Trend gesunken
-
35-Jähriger soll 88-jährige Frau in Bayern getötet haben
-
Nach nur einem WM-Spiel: Tunesiens Nationaltrainer entlassen
-
Myanmars Machthaber Min Aung Hlaing zu Gesprächen in Peking
-
Wutausbruch von Irans Kapitän: Ein "Desaster"
-
USA-Iran-Abkommen: Trump kündigt offene und mautfreie Straße von Hormus an
-
American Dreams: Das geschah in der deutschen Nacht
-
Umfrage: Mehrheit wünscht sich strengere Alkoholgrenzen im Straßenverkehr
-
Politikexpertin: Linkspartei sitzt bei Werben um Arbeiter "in der Zwickmühle"
-
Wadephul fordert klare Voraussetzungen für Bundeswehr-Einsatz in Straße von Hormus
-
Remis beim brisanten Auftakt: Iran gleicht zweimal aus
-
Stiftung Warentest: Bis zu 660 Euro Ersparnis bei Krankenkassenwechsel möglich
-
Kaliforniens Gouverneur Newsom wirft Trump "Vendetta" gegen ihn vor
-
Karlsruhe verhandelt in Streit zwischen Grünen und Agrarminister Rainer
-
G7-Gipfel befasst sich in ersten Arbeitssitzungen mit Ukraine und Iran
-
EU-Parlament entscheidet über Umsetzung von Zolldeal mit den USA
-
EU-Parlament entscheidet über erlaubte Namen für Veggie-Ersatzprodukte
-
Umfrage: 75 Prozent halten Wirtschaftsministerin Reiche für Fehlbesetzung im Amt
-
US-Armee: Acht Tote bei Absturz von Kampfflugzeug in Kalifornien
-
Grüne rügen Innenminister: Zu wenig Einsatz gegen Rechtsextremismus
-
Gegen Saudi-Arabien: Araujo rettet Uruguay
-
Musk kündigt rechtliche Schritte gegen ZDF wegen Berichterstattung an
-
"Unbewusste Zuckung": Videoreferee Evans verteidigt Handgeste
OLG Frankfurt: Rauchmelderhersteller steht Schadensersatz von Stiftung Warentest zu
Im Rechtsstreit über die weitreichenden Folgen eines fehlerhaften "Mangelhaft"-Urteils für einen Rauchmelder hat das Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt am Main eine Pflichtverletzung der Stiftung Warentest festgestellt. Der betroffene Hersteller Pyrexx könne deshalb "dem Grunde nach Schadensersatz verlangen", entschied das OLG am Donnerstag. Die Bewertung der Tester sei geeignet gewesen, dem Ruf des Unternehmens zu schaden "und das Vertrauen in die Produkte zu schmälern". (Az. 16 U 38/25)
Hintergrund ist ein Testurteil der Stiftung aus dem Jahr 2020 für einen Rauchmelder der in Berlin ansässigen Firma Pyrexx. Dieser Rauchmelder habe zu lange gebraucht, um Alarm zu schlagen, urteilten die Tester damals und vergaben die Note "mangelhaft". Die Firma zweifelte das Ergebnis jedoch an - zurecht, wie sich später herausstellte. 2024 zog die Stiftung Warentest die Benotung schließlich zurück, da die Prüfbedingungen im beauftragten externen Labor zu einer Benachteiligung des Produkts geführt hätten.
Für Pyrexx hatte die "Mangelhaft"-Bewertung zu diesem Zeitpunkt allerdings bereits schwerwiegende Folgen: Verursacht worden seien "Umsatzrückgänge und ein erheblicher Vertrauensverlust". Im Vorfeld der OLG-Entscheidung hob das Unternehmen am Donnerstag zudem hervor, dass "jeder dritte Mitarbeiter" seinen Job verloren habe. Gefordert wird ein Schadenersatz in Höhe von 7,7 Millionen Euro.
Vor dem Landgericht Frankfurt hatte das Unternehmen im März vergangenen Jahres dabei einen Erfolg erzielt: Pyrexx stehe grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz zu, lautete das Urteil in erster Instanz. Dagegen legte die Stiftung Berufung ein.
Das OLG kam nun jedoch ebenfalls zu dem Schluss, dass dem Unternehmen ein Schadenersatz zusteht. Die Bewertung eines Produkts mit "mangelhaft" in einem vergleichenden Warentest stelle einen "rechtswidrigen Eingriff" in den Gewerbebetrieb dar, "wenn sie auf einem nicht sachgerecht durchgeführten Testverfahren beruht", erklärte das Gericht. Über die Höhe des Anspruchs wird demnach erneut das Landgericht befinden.
Das Urteil des OLG ist noch nicht rechtskräftig, was bedeutet, dass eine weitere Berufung möglich ist. Die Stiftung Warentest erklärte am Donnerstag, dass sie die Entscheidung des Gerichts akzeptiere, "dass wir für unsere Pflichtverletzung haften müssen", wie Sprecher Björn Köllen-Steiner mitteilte.
Zugleich begrüßte die Stiftung, dass das OLG festgestellt habe, dass die Warentester zwar für die eigene Pflichtverletzung haften, nicht aber für den Fehler des beauftragten Prüfinstituts. Diese Entscheidung stärke den Verbraucherschutz, "da sie auch künftig vergleichende Warentests auf bewährte Weise ermöglicht", erklärte Köllen-Steiner.
Das OLG teilte hierzu mit, dass der zuständige Senat eine Ausweitung der sogenannten Fiktionshaftung "ohne eigenes Verschulden für beauftragte externe Unternehmen", wie sie vom Landgericht vorgenommen worden sei, "nicht für sachgerecht" halte. Die Stiftung Warentest hatte hierzu bereits im vergangenen Jahr die Befürchtung geäußert, dass andernfalls anbieterunabhängige, vergleichende Warentests nicht mehr möglich werden könnten, da die Risiken, für Fehler von Prüfinstituten die Haftung übernehmen zu müssen, "schlicht zu groß" seien.
Die Stiftung hob am Donnerstag zudem hervor, dass sich die Warentester ihrer "großen Verantwortung bei der Veröffentlichung von Tests bewusst" seien. Bereits 2024 seien sowohl Abläufe als auch die Zusammenarbeit mit Prüfinstituten angepasst worden, "um Abweichungen von Vorgaben wie im bisher einmaligen Rauchmelder-Fall frühzeitiger erkennen zu können".
T.Wright--AT