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Neues Gesetz soll öffentliche Vergabeverfahren beschleunigen
Öffentliche Vergabeverfahren sollen einfacher und digitaler werden. Das sieht ein neues Gesetz vor, das am Donnerstag vom Bundestag beschlossen wurde. Nachweis- und Dokumentationspflichten sollen verringert und die Wertgrenze für Direktaufträge des Bundes auf 50.000 Euro erhöht werden. Die Neuregelung solle auch die Verwaltung entlasten, hieß es von Seiten der Regierung.
Weitere Änderungen an der bisherigen Rechtslage sollen die Beteiligung besonders mittelständischer Unternehmen und sogenannter "junger und innovativer Unternehmen" an öffentlichen Ausschreibungen erleichtern. Nachprüfungsverfahren sollen beschleunigt werden.
In dem Gesetz geht es auch darum, die digitale Abwicklung der Vergabeverfahren zu stärken. Die Neuregelung soll nach dem Willen der Regierung zudem die Verwaltung entlasten. Der Bundesrat muss dem neuen Gesetz noch zustimmen. Um weitergehende Schritte zu ermöglichen, setzt sich die Regierung auch für Änderungen des europäischen Rechts ein.
Mit der Beschleunigung öffentlicher Investitionen und Beschaffung werde dafür gesorgt, "dass insbesondere Investitionsmittel und das Sondervermögen zielgerichtet von der Haushaltsplanung auf die Straße gebracht werden", sagte SPD-Fraktionsvize Armand Zorn der Nachrichtenagentur AFP. "Die Entlastung für Beschaffungsämter wird spürbar sein und unsere Modernisierung wirksam beschleunigen."
Dies sei eine Entlastung und Stärkung der Wirtschaft im Land, denn "der Staat ist der größte Einzelkunde unserer Republik", sagte Zorn weiter. "Die Art und Weise, wie er Vergaben durchführt, kann damit wesentliche Auswirkungen auf die Stärke und Struktur unserer Wirtschaft haben."
Wirtschaftsverbände äußerten sich vorwiegend positiv. Die neuen Regeln würden "maßgeblich dazu beitragen, die Vergabeverfahren spürbar zu beschleunigen und effizienter zu gestalten", sagte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa, im ZDF. Von einer "guten Nachricht" sprach auch der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, Tim-Oliver Müller. Er bedauerte allerdings, das kommunale Vorhaben von der Neuregelung überwiegend nicht erfasst würden.
Der Digitalverband Bitkom begrüßte ebenfalls das neue Gesetz. Allerdings reiche dieses gerade für den IT-Bereich nicht aus, mahnte Verbandspräsident Ralf Wintergerst. Zudem könne sogar Wettbewerb dadurch ausgehebelt werden, dass mehr öffentliche Aufträge nicht mehr dem Vergaberecht unterliegen würden. Die Wirtschaftsvereinigung Stahl drang darauf, die Anwendung der neuen Regeln rasch durch eine Rechtsverordnung zu konkretisieren.
O.Ortiz--AT