-
Iran bestätigt Tod von mächtigem Sicherheitschef Laridschani
-
Senegals Titel aberkannt - Marokko neuer Afrika-Cup-Sieger
-
Real schaltet City aus - PSG locker weiter
-
Gunners gnadenlos: Bayers Viertelfinaltraum geplatzt
-
Georgiens orthodoxer Patriarch Ilia II. im Alter von 93 Jahren gestorben
-
Iran bestätigt Tod von Sicherheitschef Ali Laridschani
-
Wadephul hält Regimewechsel im Iran für "nicht realistisch"
-
DEL: Bremerhaven erspielt sich Viertelfinal-Matchball
-
Debakel bei Sporting: Bodös Märchen endet jäh
-
Risse im Trump-Lager durch Iran-Krieg: US-Antiterror-Chef tritt aus Protest zurück
-
Irans Revolutionsgarden bestätigen Tötung von Anführer der Basidsch-Miliz
-
Israels Armee: Werden Modschtaba Chamenei "aufspüren, finden und neutralisieren"
-
Draisaitl fällt für Rest der regulären NHL-Saison aus
-
Bild: El Mala gibt Zusage an Brighton
-
DB-Chefin Palla wirbt bei Fahrgästen um Geduld bei Streckensanierungen
-
Israel: Irans mächtiger Sicherheitschef Laridschani getötet - Teheran äußert sich nicht
-
DBB-Frauen schlagen Nigeria zum Quali-Abschluss
-
Erneut Raketen- und Drohnenangriff auf US-Botschaft in Bagdad
-
Hittler gegen Zielinski in zweiter Runde der französischen Kommunalwahlen
-
Vatikan-Gericht ordnet Wiederaufnahme von Untreue-Verfahren gegen Kardinal an
-
US-Antiterror-Chef tritt aus Protest gegen Iran-Krieg zurück - Trump: "Gute Sache"
-
UNO warnt Israel vor Zerstörungen im Libanon wie im Gazastreifen
-
Korruptionsprozess: Argentiniens Ex-Präsidentin Kirchner greift Justiz scharf an
-
Trump: Ausbleibende Hilfe von Deutschland und anderen Nato-Ländern ist "schockierend"
-
Nachbarschaftsstreit mit Kölner Volksbühne geht in nächste Runde
-
Trump: USA brauchen keine Hilfe mehr in Straße von Hormus
-
FC Bayern: Urbig wohl fit, Musiala fällt aus
-
Pariser Bürgermeisterwahl offener denn je: Ex-Ministerin Dati hofft auf Sieg
-
Ökonomen: Sondervermögen wird zweckentfremdet - Scharfe Kritik der Opposition
-
Mordanklage gegen 42-Jährigen wegen Tötung von Gerichtsvollzieher in Saarland
-
Vater im Schlaf überrascht und getötet: Lange Haft für 50-jährigen Berliner
-
Laufenten sorgen für mehrere Polizeieinsätze in Kempten
-
US-Antiterror-Chef Kent tritt aus Protest gegen Iran-Krieg zurück
-
Mutmaßliche Vergewaltigung von Praktikantin in Bayern wird zum dritten Mal verhandelt
-
Debatte um Sondervermögen: Reichinnek attackiert Grüne
-
Meningitis-Ausbruch in England: Hunderte sollen vorbeugend Antibiotika einnehmen
-
Zwischenzeitlich totaler Stromausfall in Kuba - Trump will Karibikinsel "übernehmen"
-
Trickbetrüger erbeuten 170.000 Euro von 83-Jähriger aus Erfurt
-
Kritik an Krisenmanagement nach Stromausfall: Wegner weist Medienbericht zurück
-
Gaspreise für Neukunden gestiegen - Regierung prüft Einrichtung von Notfall-Reserve
-
AfD-Spitze begrüßt Zusammenarbeit mit EVP im EU-Parlament
-
Nach Todesschüssen von Minneapolis: US-Grenzschützer Bovino geht in Ruhestand
-
Bauernverband pocht auf Ausnahmen beim Mindestlohn für Saisonarbeiter
-
Israel: Irans mächtiger Sicherheitschef Laridschani getötet - Teheran schweigt
-
Einsatzkräfte beschlagnahmen in Stuttgart giftige Kobra und Waran aus Wohnung
-
Jugendliche auf Toilette vergewaltigt: Ermittlungen gegen 14- und 16-Jährigen
-
Taliban: Rund 400 Tote bei pakistanischem Angriff auf Entzugsklinik in Kabul
-
SPD holt in politischer Stimmung in Mecklenburg-Vorpommern leicht zu AfD auf
-
Ökonomen: Regierung hat Sondervermögen bislang fast komplett zweckentfremdet
-
Mehr als 20 Tote und dutzende Verletzte bei Selbstmordanschlägen in Nigeria
Makler darf Mieter mit ausländischem Namen bei Wohnungssuche nicht diskriminieren
Wohnungen sind knapp, der Mietmarkt ist mancherorts leergefegt - der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun ein Urteil gegen Benachteiligung gefällt. Makler dürfen Wohnungssuchende nicht diskriminieren, weil sie einen ausländisch klingenden Namen haben, wie der BGH am Donnerstag in Karlsruhe entschied. Sowohl der Immobilienverband als Vertreter der Makler als auch der Mieterbund begrüßten das Urteil. (Az. I ZR 129/25)
Der BGH verpflichtete darin einen Immobilienmakler aus Hessen zu 3000 Euro Schadenersatz, die er einer Frau mit pakistanischen Wurzeln zahlen muss. Humaira Waseem bekam eine Absage, als sie mit ihrem echten Namen nach einem Besichtigungstermin fragte, ebenso ging es ihrem Mann und ihrer Schwester.
Sie bewarb sich daraufhin auf dieselbe Wohnung mit sonst identischen Angaben unter dem erfundenen Namen "Schneider" und bekam das Angebot, die Wohnung zu besichtigen. Das funktionierte auch mit zwei weiteren Bewerbungen unter den deutsch klingenden Namen "Schmidt" und "Spieß". Waseem verklagte den Makler auf Entschädigung.
Das Landgericht Darmstadt stellte fest, dass es sich um einen klaren Fall von Diskriminierung handelte. Es verurteilte den Makler zur Zahlung von 3000 Euro. Dieser wandte sich an den BGH, der das Darmstädter Urteil überprüfte.
Dabei ging es nicht mehr um die Frage, ob es sich tatsächlich um Benachteiligung wegen der ethnischen Herkunft handelte. Es war ein "ziemlich klarer Fall von Diskriminierung", wie der Vorsitzende Richter Thomas Koch feststellte. Klären musste der BGH nur, ob auch der Makler haftet - oder doch nur der Vermieter. Gesetzlich war das nicht eindeutig geregelt.
Der BGH entschied gegen den Makler. Denn nur wenn auch dieser für Diskriminierung haftet, entspricht das dem Ziel des Gesetzes, wie Koch ausführte. Dieses solle Benachteiligung wegen der Herkunft verhindern oder beseitigen. Der Makler aber sei das "Nadelöhr", das Mietinteressenten passieren müssten, um eine Wohnung überhaupt besichtigen zu können.
Waseem war zur Urteilsverkündung nach Karlsruhe gereist. Sie sprach nach dem Urteil von einer "Bestätigung" und einem "Gefühl der Gerechtigkeit", dass sie mit ihrer Erfahrung ernst genommen werde. Das Urteil habe gezeigt, "dass es sich lohnt, für seine Rechte einzustehen", fügte sie hinzu.
Auch die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, begrüßte die Entscheidung. "Dieses Urteil ist nicht nur ein Erfolg für die Klägerin, sondern auch ein wichtiges Signal ins Land: Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt ist verboten und man kann sich dagegen wehren", erklärte sie.
"Herkunft oder Name dürfen bei der Wohnungsvergabe keine Rolle spielen", betonte die Präsidentin des Deutschen Mieterbunds, Melanie Weber-Moritz. "Wohnen ist ein Grundrecht und darf nicht von Vorurteilen abhängen."
Für den Immobilienverband erklärte dessen Geschäftsführer Christian Osthus: "Wer eine Wohnung sucht, muss darauf vertrauen können, dass Anfragen und Besichtigungstermine nicht nach Herkunft, Religion, Geschlecht, Alter, Behinderung oder sexueller Identität sortiert werden."
A.Williams--AT