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Wirecard-Insolvenzverwalter klagt erfolgreich auf Akteneinsicht bei Wirtschaftsprüfern
Der Insolvenzverwalter des früheren Dax-Konzerns Wirecard hat erfolgreich auf Einsicht in bestimmte Akten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY geklagt. Der Bundesgerichtshof (BGH) gab dem Insolvenzverwalter Michael Jaffé am Donnerstag in Bezug auf die Geschäftsjahre 2016 bis 2019 recht. EY hatte die Jahres- und Konzernabschlüsse von Wirecard seit 2009 geprüft. (Az. III ZR 438/23)
Den Abschluss für 2019 versagten die Wirtschaftsprüfer schließlich. Wirecard soll über Jahre Scheingeschäfte in Milliardenhöhe verbucht und den Umsatz so immer weiter künstlich aufgebläht haben. Ende Juni 2020 meldete das Münchner Unternehmen Insolvenz an.
Jaffé verlangte Auskunft über den Inhalt sogenannter Handakten, welche die Bearbeitung von Aufträgen dokumentieren, für die Jahre 2014 bis 2019. Zudem wollte er Einsicht nehmen, EY sollte die Unterlagen herausgeben. Es ging dabei auch um eine Sonderuntersuchung von 2016, die Wirecard schließlich abbrechen ließ.
Der BGH erklärte die Klage nun zum großen Teil für begründet. Nur die Ansprüche für die Geschäftsjahre 2014 und 2015 sind demnach verjährt.
Y.Baker--AT