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Zeitplan für EU-Ausstieg aus russischem Gas steht
Der Zeitplan für einen Ausstieg der EU aus russischen Gaslieferungen steht. Vertreter aus dem Europaparlament und dem Rat der 27 EU-Länder einigten sich in der Nacht zum Mittwoch darauf, spätestens zum 1. November 2027 kein Gas mehr aus Russland zu importieren - weder Flüssiggas (LNG) noch über Pipelines. Der Ausstieg soll schrittweise über die kommenden zwei Jahre erfolgen.
Russisches Pipeline-Gas und Flüssiggas (LNG) machten nach Angaben der EU-Kommission im vergangenen Jahr rund 19 Prozent der Gasimporte der 27 EU-Staaten aus. In einem ersten Schritt verbietet die EU, neue Verträge mit Russland abzuschließen. Das Verbot greift sechs Wochen nach Inkrafttreten des vereinbarten Gesetzes, voraussichtlich also im Frühjahr des kommenden Jahres.
Rund ein Drittel ihrer russischen Importe beziehen europäische Abnehmer aus kurzfristigen Verträgen, die einfacher kündbar sind. Diese Lieferungen sollen dem Gesetzentwurf zufolge ebenfalls im kommenden Jahr enden: zum 25. April für LNG und zum 17. Juni 2026 für Pipeline-Gas.
Für bestehende langfristige Verträge gelten längere Übergangsfristen. Für LNG ist der Stichtag der 1. Januar 2027, dieses Datum ist auch in den EU-Sanktionen gegen Russland vorgesehen. Lieferungen über Pipelines sind noch bis Herbst 2027 erlaubt. Der Stichtag soll zwischen dem 30. September und dem 1. November liegen, abhängig vom Füllstand der Gasspeicher in Europa.
In Deutschland wäre damit die Inbetriebnahme der Nordstream-Pipelines endgültig vom Tisch. Insbesondere Ungarn und die Slowakei könnten in den kommenden zwei Jahren hingegen weiter große Mengen Gas aus Russland importieren. Beide Länder hatten sich gegen einen vollständigen Ausstieg gewehrt, waren aber überstimmt worden.
Die Vereinbarung aus der Nacht sieht zudem eine Notfallklausel vor. Ruft ein EU-Mitgliedsland eine Energiekrise aus, kann es bei der Kommission eine zeitlich begrenzte Ausnahme vom Importverbot beantragen. In dieser Zeit könnte über kurzfristige Verträge dann wieder Gas aus Russland fließen. Die Kommission soll so eine Ausnahme laut Einigung nur erlauben, wenn sie "strikt notwendig" ist.
Anders als die Sanktionen gegen Russland ist der nun vereinbarte Ausstieg juristisch ein EU-Gesetz und damit dauerhaft. Das Europaparlament sowie der Rat der 27 EU-Länder müssen das Gesetz noch formal verabschieden, die Mehrheiten gelten aber als gesichert.
W.Stewart--AT