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Menschenrechtsgericht verurteilt Polen zu Entschädigung wegen Abtreibungsgesetz
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Polen zu einer Entschädigungszahlung an eine Frau verurteilt, die wegen der unsicheren Rechtslage in Polen im Ausland abtreiben musste. Die Verzögerung bei einer Änderung des Abtreibungsrechts habe eine "Situation anhaltender Unsicherheit" verursacht, die einen Eingriff in das Privat- und Familienleben gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention darstellte, urteilte das in Straßburg ansässige Gericht am Donnerstag.
Die 1981 geborene Frau hatte vor dem EGMR geklagt, weil sie im November 2020 zu einer Privatklinik in den Niederlanden reisen musste, um einen Fötus mit Down-Syndrom abzutreiben. Ein polnisches Gesetz aus dem Jahr 1993 erlaubte Abtreibungen, wenn bei einer pränatalen Untersuchung ein Gendefekt bei Fötus festgestellt wurde. Im Oktober 2020 stufte das polnische Verfassungsgericht das Gesetz jedoch als verfassungswidrig ein. Das Urteil, das eine Welle des Protests auslöste, wurde aber erst Ende Januar 2021 veröffentlicht.
Die dadurch verursachte "Situation verlängerter Unsicherheit" habe einen Eingriff in das Privat- und Familienleben der Klägerin dargestellt, urteilte das Gericht. Der EGMR wies Polen an, eine Entschädigungszahlung in Höhe von 1495 Euro für den entstandenen finanziellen Schaden sowie 15.000 Euro für weitere Schäden an die Frau zu leisten.
Natalia Broniarczyk von der polnischen Hilfsorganisation Aborcyjny Dream Team bezeichnete Entscheidung als "fair". Noch immer reisten pro Tag durchschnittlich sieben Frauen aus Polen für Abtreibungen ins Ausland, betonte sie.
Polen hat eines der strengsten Abtreibungsgesetze in Europa. Nur in Fällen von Vergewaltigung, Inzest oder bei Gefahr für Leben oder Gesundheit der Frau dürfen Ärztinnen und Ärzte einen Abbruch vornehmen.
N.Walker--AT