-
Trump: Rücktritt Maduros wäre "klug"
-
Auto prallt in Gießen in Haltestelle - Erkrankung des Fahrers möglicherweise Ursache
-
Knöchelbruch: Rekordeinkauf Isak fehlt Liverpool lange
-
US-Heimatschutzministerin fordert: Maduro "muss gehen"
-
Gitarrist Brian May präsentiert erstmals unveröffentlichten Queen-Song im Radio
-
Frankreich: Regierung stellt Sondergesetz zur Übertragung des Haushalts auf 2026 vor
-
Polizei: Pkw prallt in Gießen in Bushaltestelle - Vier Verletzte
-
Drei Elfmeter: Bayern-Frauen beenden Jahr mit Sieg
-
Deutsche und französische Milchindustrie: Chinesische EU-Zölle sind "harter Schlag"
-
Wegen "nationaler Sicherheit": USA stoppen Offshore-Windprojekte
-
Warken will medizinischem Fachpersonal mehr Aufgaben übertragen
-
Britischer Sänger Chris Rea mit 74 Jahren gestorben
-
Basketball: Erfolgstrainer Pesic kehrt zu den Bayern zurück
-
Kampf um Warner Bros: Larry Ellison bietet Milliarden-Bürgschaft für Paramount
-
Trump ernennt Grönland-Beauftragten - Dänemark und Grönland fordern Respekt
-
Darts-WM: Clemens folgt Schindler und Pietreczko in Runde drei
-
Medien: Füllkrug mit AC Mailand einig
-
Reiche fordert späteren Renteneintritt und weniger Kündigungsschutz
-
Vorstoß für Zuckersteuer sorgt für gemischtes Echo
-
Indonesien verhängt zehnjährige Einreisesperre gegen Pornodarstellerin
-
Straßer sucht weiter nach seiner Bestform
-
Japan: Regionalversammlung unterstützt Wiederinbetriebnahme von größtem Akw der Welt
-
Agrarminister Rainer lehnt Zuckersteuer ab
-
BKA-Chef Münch: 2025 bereits über 1000 "verdächtige Drohnenflüge" in Deutschland
-
China kündigt vorläufige Zölle von bis zu 42,7 Prozent auf EU-Milchprodukte an
-
Anschlag in Sydney: Neue Ermittlungsergebnisse zu "akribischen" Vorbereitungen der Täter
-
Mann wegen Mitgliedschaft in syrischer Miliz zu gemeinnütziger Arbeit verurteilt
-
Trumps ernennt Grönland-Beauftragten und löst damit scharfe Reaktionen aus
-
Weltrangliste: DFB-Team weiter auf Platz neun
-
US-Küstenwache verfolgt weiteren Öltanker in der Karibik
-
Neue Autobahnbrücke Rahmede in Südwestfalen für Verkehr freigegeben
-
Russischer General durch Autobombe in Moskau getötet
-
Wück mit positivem Jahresfazit: "Auf einem sehr guten Weg"
-
Grenzkonflikt zwischen Thailand und Kambodscha: Direkte Friedensgespräche geplant
-
Nach Trumps Ernennung von Grönland-Beauftragtem: Dänemark bestellt US-Botschafter ein
-
Anklage wegen Folter in Syrien: Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Mord
-
Umweltverbände werfen Regierung fehlende Anstrengungen beim Klimaschutz vor
-
Deutscher Wetterdienst sieht örtliche Chancen auf weiße Weihnachten
-
Bayern zum Jahresabschluss ohne Gwinn und Viggosdottir
-
Reiche fordert Reformen: "Müssen insgesamt mehr arbeiten"
-
Italien: Kartellaufsicht verhängt Strafzahlung von fast 100 Millionen Euro gegen Apple
-
Frankreich: Regierung plant Sondergesetz zur Übertragung des aktuellen Haushalts auf 2026
-
Russischer General bei Explosion von Autobombe in Moskau getötet
-
Schweinebestand in Deutschland leicht gewachsen
-
Thailand und Kambodscha einigen sich auf weitere Gespräche über Grenzkonflikt
-
Neun Böllerschmuggler an Grenze zu Tschechien gestoppt: Harte Strafandrohung
-
Ermittler: Russischer General bei Explosion von Autobombe in Moskau getötet
-
Nach Beitragserhöhungen: Warken weist Kritik von Krankenkassen zurück
-
41-Jähriger wird in Rheinland-Pfalz von Straßenbahn erfasst und stirbt
-
Schröder sei Dank: Kings beenden Niederlagen-Serie
In Karlsruhe treffen Schlecker und das Drogeriekartell aufeinander
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Dienstag in Karlsruhe über eine Millionenklage verhandelt: Der Insolvenzverwalter der Drogeriekette Schlecker, Arndt Geiwitz, fordert insgesamt 212 Millionen Euro Schadenersatz von mehreren Herstellern, die am sogenannten Drogeriekartell beteiligt waren. Vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte Geiwitz damit vor zwei Jahren keinen Erfolg - am BGH zeichnete sich nun ab, dass dieses über den Fall womöglich noch einmal verhandeln muss. (Az. KZR 42/20)
Der Vorsitzende Richter Wolfgang Kirchhoff formulierte in seiner Einführung Zweifel an dem damaligen Urteil. Das Oberlandesgericht hatte dieses damit begründet, dass nicht feststehe, dass Schlecker durch das Verhalten der Hersteller ein Schaden entstanden sei. Die Kette hatte vorher kein Sachverständigengutachten eingeholt.
Entschieden hat der BGH aber noch nicht. Am Dienstag hörten die Richterinnen und Richter des Kartellsenats zunächst die Argumente beider Seiten sowie eine Stellungnahme des Bundeskartellamts an. Dieses hatte gegen die Hersteller Bußgelder verhängt, weil sie zwischen 2004 und 2006 in einem Arbeitskreis "Körperpflege, Wasch- und Reinigungsmittel" des Markenverbands wettbewerblich relevante Informationen ausgetauscht hatten.
Unter anderem sprachen sie über beabsichtigte Preiserhöhungen und den Stand der Verhandlungen mit bestimmten Einzelhändlern. Dabei ging es auch, aber nicht jedesmal um Schlecker, wie Kirchhoff erläuterte.
Das wurde vor dem BGH nicht mehr bestritten. Die Anwälte der Hersteller warfen der Gegenseite aber vor, dass sie sich lediglich auf Vermutungen stütze und keine Beweise für tatsächlich entstandene Nachteile ihrerseits habe. Sie verwiesen außerdem auf die Marktmacht des damaligen Drogerieriesen.
Der Anwalt des Schlecker-Insolvenzverwalters dagegen argumentierte, dass solche Absprachen unter Wettbewerbern "wie eine Pokerrunde" seien, bei denen einander in die Karten geschaut werde. Das Oberlandesgericht hätte ein Gutachten einholen müssen, fand er.
Geiwitz ist der Meinung, dass Schlecker wegen der Absprachen der Hersteller zu viel für seine Waren gezahlt hat. Die Drogeriekette hatte im Januar 2012 Insolvenz angemeldet. Rund 27.000 Angestellte verloren ihre Jobs, darunter zahlreiche Verkäuferinnen. Der BGH will seine Entscheidung am 25. Oktober verkünden.
W.Moreno--AT