-
Golf: Neuseeländer Fox gewinnt British Open
-
Russischer Kriegsgegner Nadeschdin zieht sich aus Wahlkampf für Parlamentswahl zurück
-
Denkmal für Opfer der Breivik-Anschläge in Oslo eingeweiht
-
Erneuter TV-Coup: Telekom sichert sich WM-Rechte für 2030
-
Klopp findet "großzügige Regelung" mit Red Bull
-
VNL: DVV-Männer beenden Turnier mit Niederlage
-
Evenepoel gewinnt 15. Etappe - Vingegaard nach Sturz raus
-
USA und Iran setzen Angriffe fort - Israel und Jordanien fangen iranische Rakete ab
-
Schwerer Sturz: Vingegaard muss bei Tour aufgeben
-
Rauch von Waldbränden verzieht sich: WM-Finale kann bei klarem Wetter stattfinden
-
Formel 1: Antonelli siegt in Spa - Russell scheidet aus
-
Verteidigungsminister-Aus sorgt in der Ukraine weiter für Protest - Angriffe auf Kiew
-
Berater dementiert Einigung über Klopp-Wechsel zum DFB
-
Nach Sturz von DB-Mitarbeiter aus fahrendem Zug: Haftbefehl abgelehnt
-
Frauenfeindlicher Influencer Tate und Bruder in Miami verhaftet
-
Mali: Mehr als 50 Tote bei Angriff von Dschihadisten und Tuaregs auf Militärkonvoi
-
Turniersieg in Gstaad: Tsitsipas im Aufwind
-
Israelische Siedler legen Feuer an Moschee im Westjordanland
-
Merz erwägt Kabinettsumbildung nach Spahn-Rücktritt
-
Konzert von Bad Bunny in Mailand wegen Hagelsturms abgebrochen
-
Ukrainer protestieren weiter gegen Verteidigungsminister-Aus - Erneute russische Angriffe
-
Nach Tötung von US-Soldaten: US-Armee attackiert Iran - Teheran greift Bahrain und Kuwait an
-
Europarat: Fifa muss nach Trump-Skandal bei der WM an eigener "Integrität" arbeiten
-
Mindestens 50 Soldaten in Mali bei Dschihadisten-Angriff getötet
-
Götze über Messi-Foto von 2014: "Hätte ihn nicht fragen sollen"
-
Götze über Messi-Foto von 2014: "Ich hätte ihn nicht fragen sollen"
-
Messi vor WM-Finale: "Dieses Team hat Geschichte geschrieben"
-
Reformen: SPD will nach Sommerpause Vermögensteuer und Erbschaftsteuer angehen
-
Nach Sturz von DB-Mitarbeiter aus fahrendem Zug: GDL fordert Konsequenzen
-
Tate-Brüder in Miami festgenommen - Großbritannien verlangt Auslieferung
-
Kein DFB-Vertreter beim WM-Finale
-
Klinsmann beruhigt Fans: Thema Trinkpausen "wird zurückgehen"
-
Nach Tod zweier Soldaten: US-Militär will den Iran mit neuen Angriffen "bestrafen"
-
Medien: XXL-WM noch lukrativer als bisher angenommen
-
Dopingexperte zum Fall Ansah: "Klingt nicht realitätsfern"
-
Lipowitz-Teamchef Denk: "Wir sind voll auf Kurs"
-
Russland greift ukrainische Hauptstadt Kiew an - laut Militärverwaltung ein Toter
-
Nach fünfjähriger Haft in Kuba: Dissident Otero Alcántara in die USA ausgereist
-
Welterbe-Komitee der Unesco tagt in Südkorea - Waldsiedlung Zehlendorf nominiert
-
WM-Finale unter den Augen Trumps: Großes Staraufgebot bei Schlussfeier und Halbzeitshow
-
TV-Legende Thomas Gottschalk ist "momentan krebsfrei"
-
Behörde: Tate-Brüder in den USA festgenommen
-
"Zum Abschluss ein Feuerwerk": Pressestimmen zum kleinen Finale
-
"Wunderschönes Erlebnis": Deschamps-Abschied mit Stolz
-
Bestes Ergebnis seit 1966: Tuchel lobt Englands Mentalität
-
Sonntagstrend: AfD baut Vorsprung vor Union leicht aus - auch SPD und Grüne legen zu
-
Zahl der Erdbeben-Toten in Venezuela auf mehr als 5100 gestiegen
-
Torfestival: Tuchels Engländer zittern sich zu Platz drei
-
22. WM-Tor: Mbappé zieht an Messi vorbei
-
21. WM-Tor: Mbappé zieht mit Messi gleich
In Karlsruhe treffen Schlecker und das Drogeriekartell aufeinander
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Dienstag in Karlsruhe über eine Millionenklage verhandelt: Der Insolvenzverwalter der Drogeriekette Schlecker, Arndt Geiwitz, fordert insgesamt 212 Millionen Euro Schadenersatz von mehreren Herstellern, die am sogenannten Drogeriekartell beteiligt waren. Vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte Geiwitz damit vor zwei Jahren keinen Erfolg - am BGH zeichnete sich nun ab, dass dieses über den Fall womöglich noch einmal verhandeln muss. (Az. KZR 42/20)
Der Vorsitzende Richter Wolfgang Kirchhoff formulierte in seiner Einführung Zweifel an dem damaligen Urteil. Das Oberlandesgericht hatte dieses damit begründet, dass nicht feststehe, dass Schlecker durch das Verhalten der Hersteller ein Schaden entstanden sei. Die Kette hatte vorher kein Sachverständigengutachten eingeholt.
Entschieden hat der BGH aber noch nicht. Am Dienstag hörten die Richterinnen und Richter des Kartellsenats zunächst die Argumente beider Seiten sowie eine Stellungnahme des Bundeskartellamts an. Dieses hatte gegen die Hersteller Bußgelder verhängt, weil sie zwischen 2004 und 2006 in einem Arbeitskreis "Körperpflege, Wasch- und Reinigungsmittel" des Markenverbands wettbewerblich relevante Informationen ausgetauscht hatten.
Unter anderem sprachen sie über beabsichtigte Preiserhöhungen und den Stand der Verhandlungen mit bestimmten Einzelhändlern. Dabei ging es auch, aber nicht jedesmal um Schlecker, wie Kirchhoff erläuterte.
Das wurde vor dem BGH nicht mehr bestritten. Die Anwälte der Hersteller warfen der Gegenseite aber vor, dass sie sich lediglich auf Vermutungen stütze und keine Beweise für tatsächlich entstandene Nachteile ihrerseits habe. Sie verwiesen außerdem auf die Marktmacht des damaligen Drogerieriesen.
Der Anwalt des Schlecker-Insolvenzverwalters dagegen argumentierte, dass solche Absprachen unter Wettbewerbern "wie eine Pokerrunde" seien, bei denen einander in die Karten geschaut werde. Das Oberlandesgericht hätte ein Gutachten einholen müssen, fand er.
Geiwitz ist der Meinung, dass Schlecker wegen der Absprachen der Hersteller zu viel für seine Waren gezahlt hat. Die Drogeriekette hatte im Januar 2012 Insolvenz angemeldet. Rund 27.000 Angestellte verloren ihre Jobs, darunter zahlreiche Verkäuferinnen. Der BGH will seine Entscheidung am 25. Oktober verkünden.
W.Moreno--AT