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Gericht bestätigt Recht nicht-binärer Menschen auf geschlechtsneutrale Anrede durch Bahn
Die Deutsche Bahn darf einen Menschen mit nicht-binärer Geschlechtszugehörigkeit nicht dazu zwingen, beim Fahrkartenkauf zwischen der Anrede "Herr" oder "Frau" zu wählen. Der Mensch könne wegen unmittelbarer Benachteiligung aus Gründen des Geschlechts und der sexuellen Identität die Unterlassung verlangen, erklärte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Dienstag und bestätigte damit seine vorherige Rechtsprechung. Zudem muss die Bahn 1000 Euro Entschädigung zahlen.
Im Dezember 2020 gab bereits das Frankfurter Landgericht der Klage gegen die Bahn-Vertriebstochter teilweise statt, wies Entschädigungsansprüche aber ab. In der Berufung entschied das Oberlandesgericht nun, dass solche Ansprüche doch bestehen: Der klagende Mensch erlebe die "Zuschreibung von Männlichkeit" als Angriff auf sich, der zu deutlichen psychischen Belastungen führe.
Der Mensch hatte gegen die Vertriebstochter der Bahn geklagt, weil beim Fahrkartenkauf im Internet nur zwischen der Bezeichnung "Herr" und "Frau" gewählt werden konnte sowie Schreiben zur Bahncard mit der falschen Anrede "Herr" begannen.
Bei der Ausstellung von Fahrkarten, Schreiben des Kundenservice, bei Werbung und gespeicherten Daten müsse das Urteil sofort umgesetzt werden, erklärte das Gericht. Beim Onlinebuchungssystem räumte es der Bahn eine Frist bis Jahresende für die Umsetzung ein.
Zugunsten der Bahn wertete es, dass es sich bei der Anerkennung der Persönlichkeitsrechte von Menschen mit nicht-binärer Geschlechtsidentität um eine neuere gesellschaftliche Entwicklung handle. Es sei nicht ersichtlich, dass sie bei der Einführung der Software für den Onlineticketkauf bewusst zur Benachteiligung dieser Menschen eine geschlechtsneutrale Option ausgespart habe. Allerdings habe die Bahn ihre IT-Systeme im Unterschied zu anderen großen Unternehmen bislang nicht angepasst.
Bereits im April hatte das Oberlandesgericht ein ähnliches Urteil des Landgerichts bestätigt und die Bahn dazu verpflichtet, die Klagende nicht-binärer Geschlechtszugehörigkeit bei der Nutzung von Angeboten nicht mehr nur zwischen Mann oder Frau auswählen zu lassen. Das aktuelle Urteil ist nicht mehr anfechtbar.
T.Wright--AT