-
Grüne, SPD und Linke ziehen sich vom Internetdienst X zurück
-
Frankreichs Hoffnungsträger Seixas startet bei der Tour
-
72-Jähriger stirbt bei Absturz von Segelflugzeug in Niedersachsen
-
Kommission: Angriff am Bondi Beach in Sydney war Folge von zunehmendem Antisemitismus
-
Walschlepper in Cuxhaven eingetroffen - Tierärztin erhebt Vorwürfe gegen Crew
-
Umfrage: Zwei Drittel bewerten gesellschaftlichen Zusammenhalt als schlecht
-
Haribo steigert weltweiten Absatz 2025 um 4,5 Prozent
-
Verdacht auf illegalen Transport: 14 geschwächte Dackelwelpen in Auto entdeckt
-
Statistikamt: Fast sechs Prozent mehr Beamte als vor zehn Jahren
-
Bei jeder dritten Geburt: Kaiserschnittrate in Deutschland auf Rekordstand
-
Frei kritisiert Außendarstellung der Regierung - Gesundheitsreform verteidigt
-
16-Jähriger stirbt bei Unfall mit E-Scooter in Wolfsburg
-
Rutte: Europäer haben Trumps Botschaft über Beteiligung am Iran-Krieg "gehört"
-
Eisbären droht Aubin-Abschied: Meistertrainer nach Bern?
-
Straße von Hormus: Irans Armee droht mit Angriffen auf US-Streitkräfte
-
CSU-Politiker: US-Truppenabzug könnte insbesondere Bayern treffen
-
US-Videospielkette Gamestop will für fast 56 Milliarden Dollar Ebay kaufen
-
Frauen-Bundesliga plant Investitionen bis zu 800 Millionen
-
Zwei Tote bei Verkehrsunfall mit Quad in Rheinland-Pfalz
-
Materialmangel und Kaufzurückhaltung: Autobranche "schafft es nicht aus der Krise"
-
Trump kündigt Einsatz in Straße von Hormus an - Iran warnt vor Verletzung der Waffenruhe
-
NHL-Playoffs: Sturm verliert wildes erstes Spiel
-
Ex-FDP-Chef Lindner sieht Kanzler Merz massiv unter Druck
-
Steuerreform: Kritik an SPD-Vorschlag zu Umverteilung zwischen Steuerzahlern
-
NBA: Schröder nach Krimi weiter, Wagners raus
-
Polanski nach Gladbacher Klassenerhalt: "Extrem stolz"
-
Berliner Final-MVP Stettmer: "So ruhig wie möglich"
-
"Große Lücke": Zverevs Problem mit Sinner
-
Hainer blickt nach vorne: In "Spitze etabliert"
-
WHO: Drei Tote bei Ausbruch akuter Atemwegserkrankungen auf Atlantik-Kreuzfahrt
-
Ein Jahr schwarz-rote Koalition: Linksfraktionschefin Reichinnek spricht von "Chaos"
-
Präsidium der Bundes-CDU tagt auf Jüdischem Campus Berlin
-
Möglicher Hormus-Einsatz: Deutsches Minenjagdboot "Fulda" startet in Richtung Mittelmeer
-
Wadephul tauscht sich in Griechenland mit Außenminister und Regierungschef aus
-
Finanzminister der Euro-Länder diskutieren über Auswirkungen des Iran-Kriegs
-
EPG-Gipfel in Eriwan im Schatten jüngster US-Drohungen
-
Sprecher: New Yorker Ex-Bürgermeister Giuliani in kritischem Zustand im Krankenhaus
-
Ökonom: Reaktivierung abgeschalteter Atommeiler betriebswirtschaftlicher Unsinn
-
Pacific Avenue Capital Partners nimmt exklusive Verhandlungen über den Erwerb von ESE World, dem europäischen Abfallbehältergeschäft von Amcor, auf
-
Securitas übernimmt CamVision, um sein Angebot an Sicherheitspaketen und fortschrittlichen Sicherheitslösungen in Dänemark zu erweitern
-
Zwei US-Soldaten bei internationalem Militärmanöver in Marokko vermisst
-
3:1-Führung verspielt: Orlando scheitert in Spiel sieben
-
US-Marine will festsitzende Schiffe aus der Straße von Hormus "geleiten"
-
Frankreich: Linkspopulist Mélenchon erklärt Präsidentschaftskandidatur
-
Flugzeug von Spaniens Regierungschef Sánchez muss in Ankara notlanden
-
Double möglich: Inter gewinnt 21. Scudetto
-
Dobrindt will trotz gesunkener Migrationszahlen Grenzkontrollen fortsetzen
-
Merz warnt vor weiterem Streit in der Koalition und fordert Entgegenkommen der SPD
-
Trotz US-Abzugsplänen: Merz baut auf gutes Verhältnis zu Trump
-
Gunst der Stunde genutzt: VfL weg vom direkten Abstiegsplatz
Datendiebstahl bei Facebook: Nutzer können nach BGH-Urteil auf Schadenersatz hoffen
Dreieinhalb Jahre nach einem großen Datenschutzvorfall bei Facebook können zahlreiche Betroffene nun auf Schadenersatz hoffen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe stärkte am Montag in einem Grundsatzurteil ihre Position. Demnach kann schon der kurze Kontrollverlust über eigene Daten ein immaterieller Schaden sein. Weitere negative Folgen müssen nicht nachgewiesen werden. (Az. VI ZR 10/24)
Das Urteil ist maßgeblich für Tausende anderer Fälle, die noch vor deutschen Gerichten liegen und auf die höchstrichterliche Klärung warteten. Denn der BGH erklärte das Verfahren zu einer sogenannten Leitentscheidung und entschied grundsätzlich über die Frage.
Die Stiftung Warentest schätzt nun, dass ein Großteil der etwa sechs Millionen deutschen Opfer des Datendiebstahls Anspruch auf Schadenersatz hat. Dieser könnte allerdings niedriger ausfallen als viele hofften: Der BGH hält etwa 100 Euro für angemessen, wenn kein weiterer Schaden entstanden ist.
Keine Voraussetzung ist es, dass die erbeuteten Daten beispielsweise von Betrügern missbraucht wurden. Opfer des Vorfalls müssen auch nicht nachweisen, dass sie deswegen besonders besorgt sind.
Es ging vor dem BGH um sogenanntes Scraping. 2018 und 2019 griffen Unbekannte bei Facebook Daten von Hunderten von Millionen von Nutzerinnen und Nutzern ab. Damals konnten Nutzer über die Eingabe von Telefonnummern in die Suchfunktion identifiziert werden. Inzwischen ist das nicht mehr möglich. Die Unbekannten generierten millionenfach zufällige Telefonnummern und riefen über automatisierte Anfragen die Daten von Nutzern ab. Im April 2021 wurden die Daten von 533 Millionen Nutzern im Internet verbreitet.
Darunter waren auch Daten des Klägers in dem konkreten Fall, der vom BGH verhandelt wurde. Bekannt wurde so seine Telefonnummer in Verknüpfung mit seiner Nutzer-Identität. Auch sein Name, Geschlecht und Arbeitgeber waren unter den Daten, diese hatte er allerdings zuvor selbst auf Facebook veröffentlicht.
Vom Facebook-Mutterkonzern Meta forderte er Schadenersatz von mindestens 1000 Euro. Nach dem Scraping-Vorfall würde er deutlich häufiger in betrügerischer Absicht per E-Mail, SMS und Telefon kontaktiert. Das mache ihm Sorgen, argumentierte er.
Vor dem Oberlandesgericht Köln hatte er damit keinen Erfolg. Dieses muss nun neu über den Fall entscheiden und dabei die Einschätzung des BGH berücksichtigen. In Karlsruhe konnte der konkrete Fall nicht entschieden werden, da noch Feststellungen fehlten. Das Oberlandesgericht muss anhand der damaligen Nutzungsbedingungen abschließend prüfen, ob wirklich ein Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung vorlag.
Das ist allerdings sehr wahrscheinlich. Der Vorsitzende Richter Stephan Seiters führte bei der Urteilsverkündung aus, dass die Standard-Voreinstellung zu den Telefonnummern auf Facebook damals nicht dem Grundsatz der Datenminimierung entsprach. Demnach muss die Verarbeitung personenbezogener Daten sich auf das absolut Notwendige beschränken.
Dass der Kläger im konkreten Fall am Ende tatsächlich 1000 Euro bekommt, ist dennoch sehr fraglich. Der BGH wies darauf hin, dass er keine Bedenken habe, für einen bloßen Kontrollverlust ohne weitere Folgen nur etwa 100 Euro Ausgleich anzusetzen.
Berücksichtigt werden müsse unter anderem, wie sensibel die veröffentlichten Daten waren und auf welche Art die Kontrolle verlorenging. Wichtig sei außerdem, wie lange der Kontrollverlust dauerte und ob es möglich war, die Kontrolle über die Daten wiederzubekommen, beispielsweise durch eine neue Telefonnummer.
Stiftung Warentest riet betroffenen Nutzern nach dem Urteil, schnell zu handeln, denn ein möglicher Anspruch verjähre zum Ende des Jahres.
Meta gab sich weiter optimistisch. Martin Mekat von der Kanzlei Freshfields erklärte für das Unternehmen, es sei "zuversichtlich, dass die Sach- und Rechtsfragen erneut zugunsten von Meta entschieden werden". Die Systeme von Facebook seien nicht gehackt worden und es habe keinen Datenschutzverstoß gegeben.
S.Jackson--AT