-
Bericht: Berliner Linken-Spitzenkandidatin Eralp war Mitglied von Roter Hilfe
-
Französische Gewerkschaften: Mehr als 300.000 Menschen demonstrieren für höhere Löhne
-
U21: Tresoldi Kapitän auf Malta und gegen Georgien
-
Sachsen-Anhalt: AfD-Chef Siegmund will im Dezember Ministerpräsident werden
-
Pistorius will 16 neue Airbus-Transportmaschinen vom Typ A400M kaufen
-
Müller verlängert bei den Whitecaps
-
Siegmund will sich im Dezember zu Sachsen-Anhalts Ministerpräsident wählen lassen
-
Gericht: Polizei in Aachen darf Klimaaktivist erkennungsdienstlich behandeln
-
Merz: Klimaschutz und Nachhaltigkeit als Wachstumschance sehen
-
Proteste an französischen Schulen weiten sich aus - Lehrer streiken
-
Autos trotz Embargo nach Russland verkauft: Ermittlungen gegen Unternehmer
-
Ölmagnat Dangote: Afrika wird bis 2030 bei Treibstoffen weitgehend autark sein
-
Nach Protesten: Spanische Regierung beschließt Maßnahmenpaket für Mieter
-
Korridorsanierung Hannover-Berlin: Bahn verspricht "Investition, die sich auszahlt"
-
Sachsen: Anklage gegen vier mutmaßliche IS-Mitglieder erhoben
-
Leiche aus See in Berlin geborgen - Hinweise auf Verbrechen
-
Mögliche Anschlagspläne in Großbritannien: Offenbar kein Sprengstoff gefunden
-
Feuerwehr rettet Schwan aus sechs Meter tiefer Kanalschleuse in Nordrhein-Westfalen
-
OVG: Bundesländer dürfen individuelles Messerverbot verhängen - Keine Bundeskompetenz
-
Koalition ringt vor geplantem Kabinettsbeschluss um Einigung bei Pflegereform
-
AfD-Verbot: SPD-Fraktionsvorsitzende fordern Einleitung eines Prüfverfahrens
-
Rechtspopulistin Le Pen weist Antisemitismusvorwurf gegen Bardella als Manipulation zurück
-
Faustschlag während Jubelkorsos in Berlin: Polizist zu Geldstrafe verurteilt
-
71-Jähriger in den USA nach vier Jahrzehnten im Todestrakt freigelassen
-
Klage wegen Rabatt-App von Lidl: Oberlandesgericht erklärt sich für nicht zuständig
-
Fünf Cannabisplantagen bei Großrazzia in Nordrhein-Westfalen entdeckt
-
Spanische Regierung will Mietverträge entfristen und Zwangsräumungen verbieten
-
"Das ist mein Leben": Alonso bleibt der Formel 1 treu
-
Deutscher Wetterdienst: September außergewöhnlich warm und sonnig
-
Grüne fordern Steuer auf "Extremvermögen"
-
Gespräche über KI-Regeln: US-Tech-Chefs zu Treffen im Weißen Haus erwartet
-
DFB-Frauen: Gwinn und Freigang zurück, Berger pausiert
-
DFB-Neulinge: "Man will seinen Fußabdruck hinterlassen"
-
300 Millionen Euro Betrug mit gebrauchten Handys: Internationale Razzia
-
Gedenkort nach CSD-Anschlag: Regenbogenbank in Berlin schon wieder beschädigt
-
Bundesweite Kontrolle gegen Schwarzarbeit in Friseur- und Kosmetikbranche
-
Türkischer Schiedsrichter-Chef festgenommen
-
Nach Fast-Debakel: Bayern vor Bewährungsprobe in Lissabon
-
Anwältin: 87-Jährige in Spanien darf nach Zwangsräumung in Wohnung zurückkehren
-
Untreueprozess gegen frühere RBB-Intendantin Schlesinger startet im November
-
Bilger will mit Ländern weitere Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot für Lkw prüfen
-
Öffentliche Schulden im zweiten Quartal 2026 um 1,0 Prozent gestiegen
-
Rettungskräfte: Zahl der Toten bei Angriff der Armee auf Markt in Myanmar auf 50 gestiegen
-
Nach Explosion in Grenzgebiet: Südkorea wirft Norden Verletzung von Waffenstillstand vor
-
Machtkampf: FIFA wirft UEFA "Desinformationskampagne" vor
-
Geldvermögen deutscher Haushalte wächst auf 9,9 Billionen Euro - Zunahme aber schwächer
-
EU-Regeln drücken Geschäftszahlen von Online-Händler Shein
-
Präsident von Burkina Faso eröffnet erste Goldraffinerie des Landes
-
SPD-Politiker Pantazis zuversichtlich bei Einigung zur Pflegereform
-
Seoul: Explosion nordkoreanischer Mine in Grenzgebiet ist "Verletzung von Waffenstillstand"
EuGH: Melonen und Tomaten aus Westsahara müssen entsprechend gekennzeichnet sein
Melonen und Tomaten aus dem umstrittenen Gebiet der Westsahara müssen entsprechend gekennzeichnet sein. Wäre Marokko als Ursprungsland angegeben, würde dies die Verbraucher über ihren wahren Ursprung irreführen, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Freitag entschied. Die Luxemburger Richter kippten außerdem ein EU-Abkommen mit Marokko zum Handel mit Agrar- und Fischereierzeugnissen unter Verweis auf die Westsahara. (Az. C-399/22 u.a.)
Marokko kontrolliert den größten Teil der rohstoffreichen Region an der fischreichen Atlantikküste im Nordwesten Afrikas. Der Rest wird von der Polisario-Front gehalten, die nach dem Rückzug Spaniens aus seiner ehemaligen Kolonie im Jahr 1975 einen 15-jährigen Krieg gegen Marokko führte. Die marokkanische Regierung betrachtet die Westsahara als ihr Hoheitsgebiet.
Der EuGH unterstrich jedoch, dass die Pflicht zur Herkunftskennzeichnung "nicht nur für Erzeugnisse aus einem 'Land' als Synonym für 'Staat', sondern auch für Erzeugnisse aus 'Gebieten'" gilt. Auf solche Gebiete erstrecke sich zwar die Hoheitsgewalt oder die internationale Verantwortung eines Staates, aber sie hätten einen eigenen völkerrechtlichen Status. Marokko als Ursprungsland für Erzeugnisse aus der Westsahara wäre daher irreführend.
Hintergrund des Verfahrens war der Antrag eines französischen Landwirtschaftsverbandes auf ein Einfuhrverbot von Produkten aus der Westsahara nach Frankreich, weil diese systematisch falsch gekennzeichnet seien. Der EuGH bestätigte, diese Auffassung des Verbandes, stellte jedoch auch klar, dass Frankreich keinen Einfuhrstopp verhängen dürfe. Für eine solche Maßnahme sei ausschließlich die Union zuständig, erklärten die Richter.
In einem weiteren Urteil stärkte der EuGH die Rechte der Polisario-Front und der Unabhängigkeitsbefürworter der Westsahara: Er bestätigte einen Nichtigkeitsbeschluss des erstinstanzlichen Gerichts der Europäischen Union bezüglich eines Agrar- und Fischereiabkommens der EU mit Marokko. Die Polisario-Front hatte gegen das Abkommen geklagt und in erster Instanz Recht bekommen. Der EuGH wies nun die von der EU-Kommission und dem Rat der Mitgliedstaaten eingelegten Rechtsmittel dagegen ab.
Das strittige Abkommen deckt auch Produkte aus der Westsahara ab, dafür hätte die EU jedoch die Zustimmung der dortigen Bevölkerung einholen müssen, erklärte der EuGH. Die Richter bemängelten, dass es zwar Konsultationen gegeben habe, jedoch vorwiegend mit Menschen, die derzeit in der Westsahara leben. In den vergangenen Jahrzehnten haben sich zahlreiche Menschen aus Marokko in der Westsahara niedergelassen, während viele Unabhängigkeitsbefürworter heute im Nachbarland Algerien leben.
"Da sich ein erheblicher Teil dieses Volkes derzeit außerhalb des betreffenden Gebiets befindet, waren die Konsultationen nicht geeignet, dessen Zustimmung zu belegen", hieß es in einer zusammenfassenden Pressemitteilung des EuGH. Das Fischereiabkommen ist bereits ausgelaufen, das Marokko-Abkommen für Agrarprodukte bleibt laut EuGH nun noch zwölf Monate gültig, um "schwerwiegende negative Folgen" für die Wirtschaft zu verhindern.
R.Chavez--AT