-
Bericht: Berliner Linken-Spitzenkandidatin Eralp war Mitglied von Roter Hilfe
-
Französische Gewerkschaften: Mehr als 300.000 Menschen demonstrieren für höhere Löhne
-
U21: Tresoldi Kapitän auf Malta und gegen Georgien
-
Sachsen-Anhalt: AfD-Chef Siegmund will im Dezember Ministerpräsident werden
-
Pistorius will 16 neue Airbus-Transportmaschinen vom Typ A400M kaufen
-
Müller verlängert bei den Whitecaps
-
Siegmund will sich im Dezember zu Sachsen-Anhalts Ministerpräsident wählen lassen
-
Gericht: Polizei in Aachen darf Klimaaktivist erkennungsdienstlich behandeln
-
Merz: Klimaschutz und Nachhaltigkeit als Wachstumschance sehen
-
Proteste an französischen Schulen weiten sich aus - Lehrer streiken
-
Autos trotz Embargo nach Russland verkauft: Ermittlungen gegen Unternehmer
-
Ölmagnat Dangote: Afrika wird bis 2030 bei Treibstoffen weitgehend autark sein
-
Nach Protesten: Spanische Regierung beschließt Maßnahmenpaket für Mieter
-
Korridorsanierung Hannover-Berlin: Bahn verspricht "Investition, die sich auszahlt"
-
Sachsen: Anklage gegen vier mutmaßliche IS-Mitglieder erhoben
-
Leiche aus See in Berlin geborgen - Hinweise auf Verbrechen
-
Mögliche Anschlagspläne in Großbritannien: Offenbar kein Sprengstoff gefunden
-
Feuerwehr rettet Schwan aus sechs Meter tiefer Kanalschleuse in Nordrhein-Westfalen
-
OVG: Bundesländer dürfen individuelles Messerverbot verhängen - Keine Bundeskompetenz
-
Koalition ringt vor geplantem Kabinettsbeschluss um Einigung bei Pflegereform
-
AfD-Verbot: SPD-Fraktionsvorsitzende fordern Einleitung eines Prüfverfahrens
-
Rechtspopulistin Le Pen weist Antisemitismusvorwurf gegen Bardella als Manipulation zurück
-
Faustschlag während Jubelkorsos in Berlin: Polizist zu Geldstrafe verurteilt
-
71-Jähriger in den USA nach vier Jahrzehnten im Todestrakt freigelassen
-
Klage wegen Rabatt-App von Lidl: Oberlandesgericht erklärt sich für nicht zuständig
-
Fünf Cannabisplantagen bei Großrazzia in Nordrhein-Westfalen entdeckt
-
Spanische Regierung will Mietverträge entfristen und Zwangsräumungen verbieten
-
"Das ist mein Leben": Alonso bleibt der Formel 1 treu
-
Deutscher Wetterdienst: September außergewöhnlich warm und sonnig
-
Grüne fordern Steuer auf "Extremvermögen"
-
Gespräche über KI-Regeln: US-Tech-Chefs zu Treffen im Weißen Haus erwartet
-
DFB-Frauen: Gwinn und Freigang zurück, Berger pausiert
-
DFB-Neulinge: "Man will seinen Fußabdruck hinterlassen"
-
300 Millionen Euro Betrug mit gebrauchten Handys: Internationale Razzia
-
Gedenkort nach CSD-Anschlag: Regenbogenbank in Berlin schon wieder beschädigt
-
Bundesweite Kontrolle gegen Schwarzarbeit in Friseur- und Kosmetikbranche
-
Türkischer Schiedsrichter-Chef festgenommen
-
Nach Fast-Debakel: Bayern vor Bewährungsprobe in Lissabon
-
Anwältin: 87-Jährige in Spanien darf nach Zwangsräumung in Wohnung zurückkehren
-
Untreueprozess gegen frühere RBB-Intendantin Schlesinger startet im November
-
Bilger will mit Ländern weitere Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot für Lkw prüfen
-
Öffentliche Schulden im zweiten Quartal 2026 um 1,0 Prozent gestiegen
-
Rettungskräfte: Zahl der Toten bei Angriff der Armee auf Markt in Myanmar auf 50 gestiegen
-
Nach Explosion in Grenzgebiet: Südkorea wirft Norden Verletzung von Waffenstillstand vor
-
Machtkampf: FIFA wirft UEFA "Desinformationskampagne" vor
-
Geldvermögen deutscher Haushalte wächst auf 9,9 Billionen Euro - Zunahme aber schwächer
-
EU-Regeln drücken Geschäftszahlen von Online-Händler Shein
-
Präsident von Burkina Faso eröffnet erste Goldraffinerie des Landes
-
SPD-Politiker Pantazis zuversichtlich bei Einigung zur Pflegereform
-
Seoul: Explosion nordkoreanischer Mine in Grenzgebiet ist "Verletzung von Waffenstillstand"
Neues Gesetz schützt Schwangere besser vor Übergriffen von Abtreibungsgegnern
Schwangere werden künftig besser vor Übergriffen von Abtreibungsgegnern geschützt. Eine entsprechende Gesetzesänderung passierte am Freitag den Bundesrat - diese verbietet sogenannte Gehsteigbelästigungen, bei denen Schwangere am Betreten von Beratungsstellen gehindert werden. Ebenfalls untersagt wird es, Schwangeren "entgegen ihrem erkennbaren Willen" die eigene Meinung zu einem möglichen Schwangerschaftsabbruch aufzudrängen, sie erheblich unter Druck zu setzen oder sie mit falschen Behauptungen zu beeinflussen.
Das Gesetz war im Juli im Bundestag beschlossen worden und kann nun in Kraft treten. Hintergrund sind vermehrte Fälle, bei denen Schwangere durch Protestaktionen von Abtreibungsgegnern vor Beratungseinrichtungen belästigt oder am Betreten der Räume gehindert wurden. Das Verbot gilt "für wahrnehmbare Verhaltensweisen" in einem Bereich von 100 Metern um den Eingangsbereich der Beratungsstellen und Einrichtungen, in denen Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden. Die Länder müssen künftig ungehinderten Zugang zu den Beratungsstellen gewährleisten.
Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland nur legal, wenn er von einem Arzt oder einer Ärztin innerhalb von zwölf Wochen ab der Empfängnis durchgeführt wird und die Schwangere sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff beraten lässt. Bundesfrauenministerin Lisa Paus (Grüne) erklärte, die Entscheidung über eine mögliche Abtreibung sei "von zentraler Bedeutung für die Selbstbestimmung und Identität von Frauen".
Schwangere hätten das Recht auf eine unvoreingenommene Beratung und eine selbstbestimmte Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch, betonte Paus. "Mit dem neuen Gesetz gegen Gehsteigbelästigungen haben wir für das Spannungsverhältnis zwischen den Grundrechten ratsuchender Frauen und dem Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit Dritter einen guten Kompromiss gefunden", erklärte sie.
Mit dem Gesetz soll auch das Personal von solchen Einrichtungen geschützt werden: Künftig ist es untersagt, dieses bei der Aufklärung über Schwangerschaftsbbrüche sowie der Vornahme von Abbrüchen "bewusst zu behindern". Verstöße gegen die nun verbotenen Belästigungen und Behinderungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar und werden mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro belegt. Das Gesetz kann nach seiner Verkündung in Kraft treten - laut Ministerium ist diese noch für diesen Herbst geplant.
N.Mitchell--AT