-
AfD formuliert auf Parteitag Machtanspruch - geplante Blockade des Treffens gescheitert
-
Kriege und Flaute: Bund plant 2027 höhere Ausgaben und Schulden als vorgesehen
-
Sport1: Auch Völler denkt an Rücktritt
-
"Wir sind die neue Volkspartei": Weidel formuliert Führungsanspruch für AfD
-
Kaufoption nicht gezogen: Palhinha kehrt zu Bayern zurück
-
Linken-Politiker wertet Anti-AfD-Blockade in Erfurt als "riesigen Erfolg"
-
Weidel erklärt AfD zur "neuen Volkspartei" und formuliert Führungsanspruch
-
Höcke erklärt Brandmauer für gescheitert - und attackiert "bunte Zivilgesellschaft"
-
"Ein Herz und eine Seele": Chrupalla beschwört Einheit der AfD-Parteispitze
-
Papst macht in Lampedusa auf Schicksal von Migranten aufmerksam
-
AfD-Parteitag eröffnet - Chrupalla: Partei steht bereit zum Regieren
-
Bild: Neuendorf und Watzke fliegen zu Klopp
-
AfD-Parteitag in Erfurt beginnt - massive Gegenproteste
-
Anti-AfD-Bündnis wertet Blockade als Erfolg - Erfurt "antifaschistische Hauptstadt"
-
Hitzewelle in den USA: Parade zum Unabhängigkeitstag abgesagt
-
Polizei: Rund 20.000 Menschen protestieren in Erfurt gegen AfD-Parteitag
-
Frankreich gegen Paraguay ohne Tchouaméni
-
Mertesacker bereit für DFB-Posten
-
AfD-Parteitag in Erfurt: Massive Verkehrsblockaden - Polizei spricht von 15.000 Demonstranten
-
Massenandrang zu Beginn der Trauerfeiern für Chamenei im Iran
-
Trump warnt in Rede zu Unabhängigkeitstag vor "Angriff" auf US-Identität
-
Massive Verkehrsbehinderungen durch Proteste gegen AfD-Parteitag in Erfurt
-
Struff in Wimbledon: "Arsch aufreißen" für das Viertelfinale
-
Proteste gegen AfD-Parteitag in Erfurt: Polizei sperrt Autobahn
-
Frühes Tor reicht: Kolumbien kann weiter träumen
-
Patientenbeauftragter kritisiert Pflicht zum Arztbesuch am ersten Krankheitstag
-
"JUST&T MARRIED!" - Taylor Swift und Travis Kelce sind verheiratet
-
So viele Anträge wie nie bei der Schlichtungsstelle Reise & Verkehr
-
Iran: Offizielle Trauerfeiern für getöteten obersten Führer Chamenei beginnen
-
USA feiern 250 Jahre Unabhängigkeit
-
Beginn des AfD-Parteitag in Erfurt - massive Gegenproteste geplant
-
Großbrand auf Großmarkt in Stuttgart - Mehr als 150 Feuerwehrleute im Einsatz
-
Gewitter: FIFA verzichtet auf Verlegung von Mexiko-England
-
Nach langen Spekulationen: Taylor Swift und Travis Kelce sind verheiratet
-
Messi zittert sich weiter - und beendet Kap Verdes WM-Märchen
-
Nach knappen Wahlsieg: Fujimori in Peru offiziell zur neuen Präsidentin erklärt
-
Sprecherin: Taylor Swift und Travis Kelce sind verheiratet
-
Debatte um Krankschreibung: Hausärzte fordern Vorgehen gegen Videosprechstunden
-
Prinz William enthüllt: König Charles III. "hasst Fußball"
-
Iran-Krieg: Frankreich holt in Region entsandten Flugzeugträger wieder nach Hause
-
Klopp will Bundestrainer werden: "Ich bin bereit"
-
Ägypten nach Sieg gegen Australien im Achtelfinale
-
Russland meldet Einnahme der Stadt Kostjantyniwka in der Ostukraine
-
Gewitter: FIFA diskutiert Verlegung von Mexiko-England
-
Bei Rückkehr nach Riga: Schröder führt Basketballer zum Sieg
-
Tötung von Journalistin in Nordirland: Drei Männer vom Mord-Vorwurf freigesprochen
-
Bericht: Klingbeil plant 2027 mit acht Milliarden Euro zusätzlichen Schulden
-
250. Geburtstag der USA: Papst fordert "Mäßigung" im öffentlichen Diskurs
-
Sprint-Quali: Hamilton holt Pole Position vor Antonelli
-
"Bild": Ermittlungen gegen zwei weitere Verdächtige nach Angriff in Stade
Gericht: Sieben Prozent Umsatzsteuer auf herrenlose Tiere aus EU-Ausland
"Schutzgebühren" eines gemeinnützigen Vereins zur Vermittlung herrenloser Tiere aus dem EU-Ausland unterliegen der Umsatzsteuer. Zur Anwendung kommt aber der ermäßigte Satz von sieben Prozent, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss entschied. (Az.: XI R 4/20)
Der klagende Verein vermittelt herrenlose Tiere aus anderen EU-Staaten an Menschen in Deutschland. Die neuen Halter zahlen hierfür eine "Schutzgebühr" in Höhe von meist 300 Euro. Die so erzielten Einnahmen des Vereins lagen beispielsweise 2012 bei 45.600 Euro. Hierauf wollte der Verein keine Umsatzsteuer bezahlen. Das Finanzamt verlangte hingegen den regulären Satz von 19 Prozent.
In erster Instanz entschied das Finanzgericht (FG) Nürnberg, dass der Verein Umsatzsteuer zahlen muss, aber nur den ermäßigten Satz von sieben Prozent. Der Verein akzeptierte dies, weil er die danach fälligen Steuern weitgehend mit selbst verausgabter Umsatzsteuer verrechnen konnte und so im Ergebnis nur geringe zusätzliche Kosten entstanden. Das Finanzamt aber rief den BFH an und beharrte auf dem Steuersatz von 19 Prozent.
Der BFH bestätigte nun das Urteil der Vorinstanz. Gemeinnützige Vereine könnten durchaus einen "wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb" haben. Rechtlich gesehen habe hier der Verein keine Tiere "vermittelt", sondern sie an ihre neuen Halter "geliefert". Damit sei er "wirtschaftlich tätig" und es falle Umsatzsteuer an.
Allerdings handele es sich um einen sogenannten Zweckbetrieb, der den Vereinszielen dient. Die "Schutzgebühr" diene nicht nur der Finanzierung, sondern solle auch "ein Minimum an Verlässlichkeit und Ernsthaftigkeit des Erwerbers gewährleisten, was dem Tierwohl dient". In direkten Wettbewerb zu gewerblichen Tierhändlern trete der Verein nicht. Insbesondere die Herkunft der Tiere weiche erheblich von gezüchteten Tieren gewerblicher Händler ab. Daher könne der ermäßigte Umsatzsteuersatz zur Anwendung kommen.
H.Romero--AT