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Bundestag beschließt Gesetzentwurf für globale Mindeststeuer für Großkonzerne
Der Bundestag hat am Freitag einen Gesetzentwurf der Regierung zur globalen Mindestbesteuerung großer Unternehmen beschlossen. Für den Gesetzentwurf, mit dem Deutschland eine EU-Richtlinie umsetzt, stimmten die Regierungsfraktionen sowie die Unionsfraktion, Linke und AfD lehnten ihn ab. Den Regeln entsprechend sollen alle Konzerne mit einem Jahresumsatz von mindestens 750 Millionen Euro künftig mindestens 15 Prozent Steuern zahlen.
Basis der Mindeststeuer ist eine globale Einigung: Im Juli 2021 hatten sich die Finanzminister der G20-Staaten darauf geeinigt, seitdem unterzeichneten fast 140 Länder die unter der Ägide der OECD verhandelte Vereinbarung. Die EU-Kommission erarbeitete eine Richtlinie, die nun in nationales Recht umgesetzt werden muss. Die OECD errechnete, dass durch die Mindestbesteuerung weltweit rund 200 Milliarden Euro an Einnahmen in die Staatskassen gespült werden.
"Künstlich runtergetriebenen Steuersätzen" werde mit der Mindeststeuer ein Ende gesetzt, sagte der FDP-Abgeordnete Maximilian Mordhorst in der Debatte. Es gehe nicht darum, mehr Staatseinnahmen zu erzielen, sondern darum, Steuergerechtigkeit herzustellen, indem Steuerflucht und Steuervermeidung verhindert werden. Die Grünen-Abgeordnete Katharina Beck sagte dazu, die globale Einigung auf die Mindeststeuer sei "in diesen geopolitischen Zeiten ein sehr wichtiges Zeichen".
Der Linken-Politiker Christian Görke bezeichnete den Gesetzentwurf hingegen als "ernüchternd" und als "finanzielle Nullnummer". Beim Bund werde nur ein kleines Plus ankommen, den Kommunen gingen sogar Einnahmen verloren. Der Prozentsatz der Mindestbesteuerung sei viel zu niedrig.
Unterstützt wird der Gesetzentwurf auch vom Bundesrat, wie aus der zugeleiteten Stellungnahme hervorging. die Länderkammer forderte indes die Regierung auf, Vereinfachungsmaßnahmen zu prüfen. Dem will die Regierung nachkommen.
H.Gonzales--AT