-
Polizei warnt vor Giftschlange in rheinland-pfälzischem Linz
-
Fremdenfeindliche Gewalt: 38.000 Malawier haben Südafrika verlassen
-
Nach Commerzbank-Strafanzeige: Justiz lehnt Ermittlungsverfahren gegen Unicredit ab
-
Mindestens zwölf Tote bei verheerendem Waldbrand in Spanien - Opfer wohl Ausländer
-
Wahlfreiheit für den Heizungskeller: Neues Heizungsgesetz beschlossen
-
Drohnenabwehr und Datenspeicherung: Bundespolizei soll mehr Befugnisse bekommen
-
Gedenken und Proteste in Polen am Jahrestag von Massaker an Juden in Jedwabne
-
China, BYD und Fragen nach der Zukunft
-
Länder fordern Bewahrung der Schulpflicht
-
Wegner verzichtet auf CDU-Spitzenkandidatur bei Berlin-Wahl
-
Milliarden-Sparpläne der Koalition für Krankenkassen verabschiedet
-
"No-Go": Zwanziger warnt vor Red Bull-Bundestrainer Klopp
-
Toter auf Recyclinghof in Schleswig-Holstein wohl in Container auf Gelände gelangt
-
Bahnstrecke Hagen-Wuppertal-Köln wieder freigegeben
-
Albanische Regierung verteidigt Millionenausgaben im Zusammenhang mit Kanye-West-Konzert
-
Mindestens elf Tote bei verheerendem Waldbrand in Spanien - Ausländer unter Opfern
-
Sorbisches und wendisches Siedlungsgebiet: Streit über Zuordnung beendet
-
Bundestag beschließt einstimmig Aussetzung von Diätenerhöhung für Abgeordnete
-
Koalition bringt Sparpläne für Krankenkassen durch den Bundestag
-
Zehnjährige und Schulbegleiter totgefahren: Viereinhalb Jahre Haft in Köln
-
Länder fordern "Nur Ja heißt Ja"-Regelung im Sexualstrafrecht
-
Säuglingsleiche aus Klinik in Böblingen verschwunden - Fund in Wäscherei
-
Moskau will Ankara womöglich Verkauf von russischem Luftabwehrsystem erlauben
-
Nordirland: Islamfeindliche Holzkonstruktion während Entfernung angezündet
-
Bundestag beschließt neues Heizungsgesetz
-
Merz reist zu Treffen der Ukraine-Koalition und Militärparade nach Paris
-
"Spiegel": Bundeswehr schließt deutsches Feldlager in Erbil
-
Mission Klopp: DFB-Spitze unterwegs zum Wunsch-Bundestrainer
-
Passagier während Ryanair-Flugs nach Memmingen fast durch kaputtes Fenster hinausgezogen
-
Zwei Festnahmen bei Schlag gegen Menschenhandel mit Transmenschen
-
Neue Hitzewelle überrollt Deutschland: Temperaturen bis 38 Grad erwartet
-
BBL: Kapitän Christian Sengfelder verlässt Ulm
-
Druck auf Wegner wächst: Berliner CDU-Mitglieder wollen neuen Spitzenkandidaten
-
Sparpläne bei Volkswagen bleiben unklar - Absatz bricht weiter ein
-
Angriffe auf Häuser von Politikern: Griechische Polizei nimmt drei Verdächtige fest
-
Suchtgefahr: EU fordert Meta-Konzern zu Änderungen bei Instagram und Facebook auf
-
Bildungsministerium setzt Kulturprogramm für ärmere Kinder ab 2028 fort
-
Verheerender Waldbrand in Spanien: Mindestens elf Tote und 19 Vermisste
-
UNO: Süden der USA und Norden Chinas 2025 stark von Sand- und Staubstürmen getroffen
-
Bundestag beschließt umstrittene Krankenkassenreform - jetzt Bundesrat am Zug
-
Queerfeindlicher Angriff in Berlin: Staatsschutz ermittelt
-
Absatz von VW im zweiten Quartal um 8,6 Prozent eingebrochen
-
Zweijähriges Mädchen ertrinkt in Nordrhein-Westfalen in Weiher
-
Streit über Gemälde an Wuppertaler Hochhaus wird im Herbst vom BGH geklärt
-
Nach Schüssen auf Polizist in Göttingen: Polizei erteilt 40 Aufenthaltsverbote
-
Einsatzkräfte retten in Nordrhein-Westfalen Rehkitz aus Ruhr
-
Nach JU wollen auch CDU-Mitglieder Rücktritt von Berliner Regierungschef Wegner
-
Kontroverse Debatte über Kassen-Reform vor Abstimmung im Bundestag
-
Waldbrand in Spanien: Mindestens elf Tote und 19 Vermisste
-
Getöteter iranischer Ayatollah Ali Chamenei nach mehrtägigen Trauerfeiern beigesetzt
Bundesverfassungsgericht verhandelt über Hinweis auf Legasthenie in Abiturzeugnis
Mit der Leserechtschreibstörung Legasthenie hat sich das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch befasst. Der Erste Senat verhandelte über die Frage, ob ein Hinweis auf Prüfungserleichterungen im Abiturzeugnis diskriminierend ist. Drei Abiturienten aus Bayern waren nach Karlsruhe gezogen. Ein Urteil soll erst in einiger Zeit fallen. (Az. 1 BvR 2577/15 u.a.)
Bei Legasthenie handelt es sich laut Weltgesundheitsorganisation um eine Entwicklungsstörung, die nichts mit verminderter Intelligenz zu tun hat. Betroffene lesen deutlich schlechter und langsamer und machen mehr Fehler bei der Rechtschreibung. Heilbar ist die Störung nicht. Nach Angaben der bayerischen Regierung betrug der Anteil von Schülerinnen und Schülern mit Legasthenie im Jahr 2019 an den Gymnasien im Bundesland 1,8 Prozent und an allen bayerischen Schulen im Schnitt 3,4 Prozent.
Schülerinnen und Schüler mit Legasthenie haben in den Bundesländern verschiedene Möglichkeiten, einen Nachteilsausgleich oder den sogenannten Notenschutz in Anspruch zu nehmen. In Bayern geht das bis zum Abitur. Zum Nachteilsausgleich kann dort beispielsweise die Bearbeitungsfrist von Aufgaben verlängert werden. Wird Notenschutz beantragt, kann auf eine Bewertung der Rechtschreibung verzichtet werden. In den Fremdsprachen dürfen mündliche Leistungen stärker gewichtet werden.
Dieser Notenschutz wird im Zeugnis vermerkt. So war es auch bei den drei Abiturienten. Sie legten 2010 ihr Abitur ab und bestanden mit guten bis sehr guten Noten. In ihren Abiturzeugnissen finden sich aber Hinweise auf den Notenschutz. Gegen diese Vermerke zogen sie vor Gericht. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied 2015, dass die Hinweise nicht gestrichen werden müssten. Daraufhin erhoben die drei Männer Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe. Sie bemängeln unter anderem einen Verstoß gegen das Verbot der Benachteiligung behinderter Menschen.
Ihr Anwalt verlas in Karlsruhe eine gemeinsame Stellungnahme der drei, in der ihre Motivation deutlich wurde. Die Hinweise seien wie ein Stempel mit der Aufschrift "Vorsicht, ich habe eine Behinderung. Willst du mich wirklich als Bewerber?" erklärten sie. Sie befürchten, für "dumm und grottenschlecht" gehalten zu werden, obwohl das nicht der Fall sei.
Für die bayerische Regierung sagte Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler), dass der Zeugnisvermerk auch dem Schutz der Grundrechte der anderen Schülerinnen und Schüler diene. Es gehe um Chancengleichheit, die Prüfungsanforderungen sollten im Zeugnis transparent dargestellt werden. Sonst drohe ein "Systemwechsel hin zu einem individualisierten Prüfungsmaßstab", der von außen nicht erkennbar wäre.
Gerichtspräsident Stephan Harbarth kündigte an, dass der Erste Senat auf Grundlage der in der Verhandlung gewonnenen Erkenntnisse darüber entscheiden wolle, ob das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gegen das Grundgesetz verstoße. Ein Urteil sollte am Mittwoch noch nicht fallen. Es wird erfahrungsgemäß in einigen Monaten erwartet.
P.Hernandez--AT