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Nur 47 Prozent der Beschäftigten in der Privatwirtschaft bekommen Urlaubsgeld
Die Inflation ist hoch und die Urlaubssaison naht - doch weniger als die Hälfte der Beschäftigten in der deutschen Privatwirtschaft bekommt Urlaubsgeld als willkommenen Beitrag zur Reisekasse. Wie eine neue Auswertung der Hans-Böckler-Stiftung zeigt, bekamen zuletzt 47 Prozent der Beschäftigten Urlaubsgeld. Dazu wurden Angaben von fast 60.000 Menschen zwischen Anfang Mai 2022 und Ende April 2023 ausgewertet.
In Unternehmen mit Tarifbindung war die Zahl mit 74 Prozent besonders hoch, in jenen ohne Tarifbindung mit 35 Prozent deutlich niedriger. Unterschiede gibt es auch zwischen Ost und West und zwischen den Geschlechtern: So bekamen 34 Prozent der Beschäftigten in Ostdeutschland Urlaubsgeld, in Westdeutschland waren es 49 Prozent. Frauen bekamen mit 41 Prozent seltener Urlaubsgeld als Männer mit 50 Prozent.
Die Chance auf Urlaubsgeld steigt außerdem der Auswertung zufolge mit der Größe des Unternehmens sowie mit der Höhe des Gehalts. In beiden Fällen ist auch die Existenz von Tarifverträgen wahrscheinlicher, wie das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Stiftung am Dienstag weiter mitteilte.
Wieviel Geld dann tatsächlich in der Urlaubs- oder Haushaltskasse landet, ist von Branche zu Branche sehr verschieden. Das WSI wertete 22 Tarifbranchen aus und kam auf Zahlungen zwischen 180 Euro für die Beschäftigten in der ostdeutschen Landwirtschaft und 2686 am oberen Ende für Angestellte in der westdeutschen Holz- und Kunststoffindustrie. Vergleichsweise viel Urlaubsgeld gibt es auch in der Metallindustrie, vergleichsweise wenig im Gastgewerbe.
Immerhin erhöhte sich in acht dieser Branchen verglichen mit dem Vorjahr die Höhe des Urlaubsgeldes. Dabei folgten die Erhöhungen meist auf Tariferhöhungen insgesamt, weil das Urlaubsgeld häufig als Prozentsatz im Tarifvertrag vermerkt ist.
Die Umfrage ist nach Angaben des WSI nicht repräsentativ. Sie erlaube aber aufgrund der hohen Fallzahlen detaillierte Einblicke in die Arbeitswelt. Nicht inbegriffen in der Auswertung sind Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes.
L.Adams--AT