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FDP-Finanzpolitiker: Koalitionseinigung bei Wärmplanung ist "Falschmeldung"
Aus Reihen der FDP kommen Zweifel an der von Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) vermeldeten Grundsatzeinigung für ein Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung. "Das halte ich ehrlich gesagt für eine Falschmeldung. Mir ist das nicht bekannt", sagte der FDP-Finanzpolitiker Frank Schäffler am Mittwoch dem Sender Welt TV. Inhaltlich kritisierte er das geplante Gesetz scharf: Es sei "undurchführbar".
Eine Sprecherin des Bauministeriums hatte am Dienstagabend gesagt, dass der bisherige "Versendewiderspruch" innerhalb der Bundesregierung aufgehoben worden sei. Damit begännen nun die Beratungen mit den Ländern und Verbänden. Schäffler hingegen betonte, dass es noch keinen Kabinettsbeschluss gebe. "Das heißt, wir sind noch ganz am Anfang."
Die Pläne zur kommunalen Wärmeplanung sind eng verknüpft mit dem umstrittenen Gebäudeenergiegesetz (GEG). Geywitz und Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) streben dabei an, zahlreiche Daten zum Energieverbrauch der einzelnen Gebäude in Kommunen zu ermitteln, um auf dieser Basis eine klimaneutrale Wärmeversorgung aufbauen zu können. Großstädte sollen bis Ende 2026 kommunale Wärmepläne vorlegen, kleinere Städte und Landkreise bis Ende 2028.
Schäffler sagte zu Welt TV, er halt das Gesetz für ähnlich schlecht gemacht "wie das Gebäudeenergiegesetz, denn es ist ein Bürokratie-Monster". Die Kommunen hätten nicht die Personalkapazitäten es umzusetzen.
Kritik kommt auch vom Deutschen Städte- und Gemeindebund. "Die kommunalen Belange müssen im Gesetzgebungsverfahren stärker berücksichtigt werden", sagte der Hauptgeschäftsführer des Verbandes, Gerd Landsberg, der "Bild". Auch bräuchten die Kommunen mehr Zeit bei der Umsetzung.
Derzeit ist geplant, dass Städte ab 100.000 Einwohnenden bis Ende 2026 eine Bestandsaufnahme erstellen sollen. Städte und Landkreise mit unter 100.000 Einwohnenden haben noch bis 2028 Zeit.
Der SPD-Abgeordnete Bernhard Daldrup pochte hingegen vor allem auf einen zügigen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens. "Wir dürfen bei der Wärmeplanung keine Zeit verlieren", erklärte er. "Die Menschen brauchen Planungssicherheit für ihren Heizungsaustausch und die Wärmeversorgung." Das Gesetz sollte zusammen mit dem GEG 2024 in Kraft treten.
N.Walker--AT