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Vater darf nach Missbrauch von ältestem Kind auch jüngstes Kind nicht sehen
Ein dreifacher Vater, der sein ältestes Kind sexuell missbrauchte, darf auch mit dem jüngsten Kind keinen Umgang haben. Seine Verfassungsbeschwerde gegen ein entsprechendes Verbot des Oberlandesgerichts in Schleswig werde nicht zur Entscheidung angenommen, teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Montag mit. Der Mann hatte sich selbst angezeigt, nachdem er im Jahr 2019 sein damals neunjähriges Kind missbraucht hatte. (Az. 1 BvR 2353/22)
Die Staatsanwaltschaft stellte das Ermittlungsverfahren ein, weil psychiatrische Sachverständige nicht ausschließen konnten, dass die Einsichtsfähigkeit des Vaters während der Tat aufgehoben war. Seine Frau verließ ihn und nahm die Kinder mit. Das Familiengericht verbot ihm den Umgang mit den beiden älteren Kindern. Für das jüngste Kind sah das Gericht vor, dass der Vater es einmal im Monat für zwei Stunden in Begleitung einer Umgangspflegerin sehen sollte.
Das Oberlandesgericht änderte diese Entscheidung ab und schloss den Umgang des Manns mit all seinen Kindern bis Ende 2024 aus. Sonst wäre deren geistig-seelische Entwicklung konkret gefährdet, erklärte es. Der Vater sah sich in seinem Elternrecht verletzt und zog nach Karlsruhe. Vor dem Verfassungsgericht hatte er aber nun keinen Erfolg. Dieses sah keine Verletzung von Rechten des Vaters.
W.Morales--AT