-
Bundesaußenminister Wadephul trifft russischen Kollegen Lawrow bei der UNO
-
Mindestens 16 Tote in Russland und der Ukraine bei gegenseitigen Angriffen
-
Prinz Harry: Kinder sind "glücklich" in neuer Schule in Großbritannien
-
Münchens Milliardenplanung: Bund gibt "Olympia-Garantie"
-
Leo XIV. feiert in Paris Messe mit 700.000 Menschen
-
Toter in Grundstückseinfahrt in Bayern entdeckt - Kriminalpolizei ermittelt
-
Dobrindt: Wollen Frontex künftig stärker bei Rückführungen einsetzen
-
Mindestens elf Tote in Russland und der Ukraine bei gegenseitigen Angriffen
-
Sechs Tote bei Wohnhaus-Explosion in Athen - Vier US-Touristen unter den Opfern
-
Papst Leo XIV. feiert Messe mit 700.000 Menschen in Paris
-
München ist deutsche Bewerberstadt für Olympische Spiele und Paralympics
-
KI: China "respektiert" Trumps Wortwahl "Superintelligenz"
-
DOSB stimmt ab: München bewirbt sich um Olympia
-
Russell schafft Neustart in Baku - Antonelli Fünfter
-
Zehntausende demonstrieren bei DGB-Aktionstag gegen Sozialkürzungen
-
Nach Ceuta: Tausende protestieren in Madrid gegen Migrationspolitik
-
Klopps Heimdebüt: Nübel im Tor - Wirtz Joker
-
Nach Explosion in Athen Leichen von zwei US-Touristen aus Trümmern geborgen
-
Iran bekräftigt Plan für Hormus-Wiedereröffnung - Trump lehnt Berichten zufolge ab
-
Hunderttausende strömen in Paris zur Freiluft-Messe mit Papst Leo XIV.
-
Verkehrsminister Bilger unzufrieden mit Sanierungstempo der Bahn
-
SPD droht mit Blockade der Pflegereform im Kabinett
-
Bürgerschaftswahl in Bremen: Linke geht mit Fraktionschefin Leonidakis ins Rennen
-
Rotes Telefon für KI: USA und China richten Hotline für Zwischenfälle ein
-
Landtagswahl in Schleswig-Holstein: Fraktionschef Dirschauer ist SSW-Spitzenkandidat
-
DFB-Team trainiert mit Wirtz und Burkardt
-
Social-Media-Sucht: Tiktok wendet Prozess in USA durch millionenschweren Vergleich ab
-
Explosion in Haus nahe Akropolis in Athen: Ein Todesopfer aus Trümmern geborgen
-
Polizei in Delmenhorst meldet einen Toten und einen Schwerverletzten
-
Krankenhausgesellschaft fordert schnellere Anerkennung ausländischer Abschlüsse
-
Papst Leo XIV. ruft zu würdevollem Umgang mit Migranten auf
-
116 Millionen Dollar: Basketballstar Curry bleibt bei Warriors
-
USA und China richten Kommunikationskanal für KI-Zwischenfälle ein
-
Klopp wirbt für Olympia: "Es wird Zeit"
-
OpenAI: Von Nutzern hochgeladene Bilder landen irrtümlich auf externen Internetseiten
-
Ernüchterung in Italien: "War das schon alles?"
-
Klopps Heimdebüt: Wirtz ersetzt Musiala
-
Bericht: Trump lehnt Irans Hormus-Vorschlag ab - erneute Huthi-Angriffe
-
Lula verbietet Online-Wettplattformen neun Tage vor Präsidentenwahl
-
Papst Leo XIV. feiert am Samstag riesige Messe in Paris
-
Wadephul hält Rede bei UN-Generaldebatte in New York
-
Entscheidung über deutschen Olympiabewerber - München oder Köln mit Rhein und Ruhr
-
Gewerkschaften und Linkspartei machen mit Aktionstag mobil gegen Sozialkürzungen
-
Europäische Minister tagen in München zur "Umsetzung der Migrationswende"
-
Bericht: Experten erwarten Rentenplus von bis zu 4,7 Prozent
-
Alex Bodi und Prof. Dr. Dieter Lazik schließen Vertrag für ALPHA WHEY und BODI Energydrink
-
Social-Media-Sucht: Tiktok wendet Prozess in USA durch 100-Millionen-Vergleich ab
-
Bericht: OpenAI stoppte Training von KI-Modell Astra wegen Sicherheitsproblemen
-
Iran bekräftigt Vorschlag zur Öffnung der Straße von Hormus binnen sieben Tagen
-
Zidane: Verletzter Mbappé verlässt Frankreichs Teamquartier
Vater darf nach Missbrauch von ältestem Kind auch jüngstes Kind nicht sehen
Ein dreifacher Vater, der sein ältestes Kind sexuell missbrauchte, darf auch mit dem jüngsten Kind keinen Umgang haben. Seine Verfassungsbeschwerde gegen ein entsprechendes Verbot des Oberlandesgerichts in Schleswig werde nicht zur Entscheidung angenommen, teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Montag mit. Der Mann hatte sich selbst angezeigt, nachdem er im Jahr 2019 sein damals neunjähriges Kind missbraucht hatte. (Az. 1 BvR 2353/22)
Die Staatsanwaltschaft stellte das Ermittlungsverfahren ein, weil psychiatrische Sachverständige nicht ausschließen konnten, dass die Einsichtsfähigkeit des Vaters während der Tat aufgehoben war. Seine Frau verließ ihn und nahm die Kinder mit. Das Familiengericht verbot ihm den Umgang mit den beiden älteren Kindern. Für das jüngste Kind sah das Gericht vor, dass der Vater es einmal im Monat für zwei Stunden in Begleitung einer Umgangspflegerin sehen sollte.
Das Oberlandesgericht änderte diese Entscheidung ab und schloss den Umgang des Manns mit all seinen Kindern bis Ende 2024 aus. Sonst wäre deren geistig-seelische Entwicklung konkret gefährdet, erklärte es. Der Vater sah sich in seinem Elternrecht verletzt und zog nach Karlsruhe. Vor dem Verfassungsgericht hatte er aber nun keinen Erfolg. Dieses sah keine Verletzung von Rechten des Vaters.
W.Morales--AT