-
Bericht: Experten erwarten Rentenplus von bis zu 4,7 Prozent
-
Alex Bodi und Prof. Dr. Dieter Lazik schließen Vertrag für ALPHA WHEY und BODI Energydrink
-
Social-Media-Sucht: Tiktok wendet Prozess in USA durch 100-Millionen-Vergleich ab
-
Bericht: OpenAI stoppte Training von KI-Modell Astra wegen Sicherheitsproblemen
-
Iran bekräftigt Vorschlag zur Öffnung der Straße von Hormus binnen sieben Tagen
-
Zidane: Verletzter Mbappé verlässt Frankreichs Teamquartier
-
Italien verliert auch unter Mancini - Zidane startet mit Sieg
-
Italien verliert auch unter Maldini - Zidane startet mit Sieg
-
Trump postete höchstwahrscheinlich KI-retuschiertes Bild von Xis Staatsbesuch
-
Klub-WM: Füchse Berlin erledigen erste Pflichtaufgabe
-
Cambridge-Analytica-Skandal: Facebook-Mutter Meta unterliegt vor US-Gericht
-
EM-Countdown: DHB-Frauen gewinnen ersten Test in Spanien
-
Social-Media-Sucht: Tiktok in den USA ab Montag erstmals vor Gericht
-
Putin: Russland bereitet sich nicht auf "irgendeine Art von Kampf mit Europa" vor
-
UN-Sicherheitsrat verurteilt Huthi-Angriffe auf Saudi-Arabien "auf das Schärfste"
-
Berlin: Linke stimmt auf Parteitag für Sondierungen mit Grünen und SPD
-
Schwere Kämpfe zwischen Tigray-Rebellen und Armee - Internetausfall in Nordäthiopien
-
Libanons Regierungschef Salam warnt vor "Vakuum" nach Abzug von UN-Friedensmission
-
"Zerstörende Dimension erreicht": Berliner Linke weist Antisemitismusvorwurf zurück
-
US-Justiz: Pentagon darf Sanktionen gegen Anthropic aufrecht erhalten
-
Trump nennt Gipfel mit Xi erfolgreich und sieht Konsens bei "Superintelligenz"
-
UN-Sicherheitsrat verurteilt Huthi-Angriffe auf Saudi-Arabien
-
Russland: Politikwissenschaftler Kynew wegen Drogenvorwürfen festgenommen
-
Münchner Migrationskonferenz: Pläne für Frontex-Ausbau zu "Rückführungsagentur"
-
Selenskyj: USA erlauben Ukraine Herstellung von Patriot-Abwehrraketen
-
"Paradies der Maschinen": Papst Leo XIV. warnt vor KI-Auswüchsen
-
Papst Leo XIV. grüßt von Papamobil aus Menschenmengen in Paris
-
Pistorius würdigt in Ungarn "Neustart" in den bilateralen Beziehungen
-
Medien: Manchester City in 114 Anklagepunkten schuldig
-
Davidstern aus NS-Gedenkort in Chemnitz gestohlen und Schautafel beschädigt
-
Besuch bei Unesco: Papst Leo XIV. warnt vor Risiken der KI
-
Scharfe Kritik an Stopp von Stolpersteinen in sächsischem Heidenau
-
Trump nennt Gipfel mit Xi "produktiv" und sieht Konsens bei "Superintelligenz"
-
17 Cent weniger Steuern pro Liter: Neuer Tankrabatt kommt zum 1. Oktober
-
Tankrabatt kommt zum 1. Oktober: Gesetz passiert Parlament
-
CDU-Politiker Reddig warnt vor verwässerter Rentenreform - und droht mit Nein
-
Langjähriger ZDF-Rechtsexperte Bernhard Töpper gestorben
-
Formel 1: Russell holt Pole in Baku - Antonelli nur 16.
-
Friedensorganisation: Bundesregierung konterkariert Ziel einer atomwaffenfreien Welt
-
Haus von Bruder angezündet: Lange Haftstrafe für Mann aus Niedersachsen bestätigt
-
Rummenigge hat nicht für Eberls Vertragsverlängerung gestimmt
-
Mehr als hunderttausend Studierende warten auf Wohnheimplätze in Deutschland
-
Nach US-Sanktionsdrohungen: Flughafen im irakischen Nadschaf stoppt alle Iran-Flüge
-
Zverevs Chancen steigen: Sinner sagt für Peking ab
-
Bundestag macht Weg für erneuten Tankrabatt frei
-
Zentralratspräsident Schuster für Prüfung der Beobachtung der Berliner Linken
-
Betrug mit Netz für Handwerksdienstleistungen: Bewährungsstrafe für Mann in Bayern
-
Papst Leo XIV. beginnt Frankreichbesuch mit Warnung vor "Wettrüsten"
-
Karlsruhe befasst sich mit Ausschluss von Abgeordnetem aus AfD-Bundestagsfraktion
-
Papst Leo XIV. warnt in Frankreich vor "Wettrüsten"
Beschäftigungsangebot nach Kündigung darf nicht widersprüchlich sein
Hält ein Arbeitgeber die weitere Beschäftigung eines Arbeitnehmers für unzumutbar, muss der Arbeitnehmer ein mit der Kündigung verbundenes Angebot zur vorübergehenden Beschäftigung während des Kündigungsprozesses nicht annehmen. Denn dies ist widersprüchlich, und der Arbeitnehmer kann in der Regel davon ausgehen, "dass das Beschäftigungsangebot nicht ernst gemeint ist", wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt am Mittwoch entschied. (Az: 5 AZR 255/22)
Der Kläger arbeitete seit August 2018 als technischer Leiter bei einer Firma in Sachsen. Ende 2019 sprach das Unternehmen zwei fristlose Änderungskündigungen aus, zuletzt zum 17. Dezember 2019 um 12.00 Uhr. Danach sollte der Mann als Softwareentwickler arbeiten. Statt zuvor 5250 Euro sollte der Brutto-Monatslohn künftig 3750 Euro betragen. Ob er das Angebot annehme oder nicht, am 17. Dezember werde er "spätestens um 12.00 Uhr zum Arbeitsantritt" erwartet.
Der technische Leiter nahm das veränderte Stellenangebot nicht an und erschien am 17. Dezember 2019 auch nicht mehr zur Arbeit. Ab dem 1. April 2020 hatte er eine neue Stelle. Für die Zeit bis dahin klagte er auf Vergütung wegen sogenannten Annahmeverzugs.
Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht lehnten dies noch ab. Zwar sei die Kündigung unwirksam gewesen, Verzugslohn stehe ihm aber dennoch nicht zu. Denn er habe das Angebot des Arbeitgebers nicht angenommen, während des Kündigungsschutzprozesses weiterzuarbeiten.
Auch das BAG stellte nun fest, dass die Kündigung unwirksam war. Das vorübergehende Arbeitsangebot habe der Kläger aber nicht annehmen müssen. Daher müsse ihm sein früherer Arbeitgeber Verzugslohn in Höhe von insgesamt 20.235 Euro zahlen.
Zur Begründung betonten die Erfurter Richter, die Firma habe selbst erklärt, eine Weiterbeschäftigung sei ihr nicht zuzumuten. Daher "spricht wegen ihres widersprüchlichen Verhaltens eine tatsächliche Vermutung dafür, dass sie dem Kläger kein ernstgemeintes Angebot zu einer Prozessbeschäftigung unterbreitete".
Th.Gonzalez--AT