-
Neue US-Angriffe auf den Iran - Teheran greift Golfstaaten an und schließt Straße von Hormus
-
Tausende protestieren gegen Bauprojekt von Trump-Familie in Albanien
-
Wimbledons neue Königin Noskova: "Werde paar Tage brauchen"
-
Nachfolger Zverev? Stich "ziemlich emotionslos"
-
Sieg in Überzahl: Messi und Co. mit Mühe ins Halbfinale
-
Iran verkündet Sperrung von Straße von Hormus - USA starten neue Angriffe
-
US-Militär: Neue Angriffe gegen den Iran gestartet
-
"Hey Jude": Starker Bellingham schießt England ins WM-Halbfinale
-
Zweimal Bellingham: England ringt Norwegen nieder
-
Irans Revolutionsgarden: Straße von Hormus "bis auf Weiteres" geschlossen
-
Sturm tritt ab: Niederlage gegen Stein im letzten Kampf
-
Gluthitze in Frankreich: Touristenattraktionen wie der Eiffelturm schließen früher
-
Deutsche U19 verliert EM-Finale gegen Spanien
-
Acht Tote bei russischen Angriffen auf Ukraine - Selenskyj fordert rasche Patriot-Lizenz
-
Fortschritte im Kampf gegen tödlichen Waldbrand in Andalusien
-
Infantino über WM mit 64 Teams: "Wird diskutiert"
-
Wimbledon: Noskova gewinnt tschechisches Finale
-
Umstrittenes Weltkriegsgedenken: Polen baut Denkmal für Opfer ukrainischer Kampfgruppe
-
Staatsschutz ermittelt zu Anschlag auf Kabelschacht der Deutschen Bahn in NRW
-
LPGA: Haeran schreibt mit 60er-Runde Major-Geschichte
-
Sechs Tote und Dutzende Verletzte bei russischen Angriffen auf die Ukraine
-
Merlier auch in Bergerac der Sprinterkönig - Ackermann Siebter
-
Südafrikas WM-Teilnehmer Adams mit 25 Jahren verstorben
-
Gut 21.000 künstliche Glatzen: Skurriler Rekord bei Konzert von US-Rapper Pitbull
-
Widerstand gegen Forderungen nach Aufschub bei Klimazielen aus Grünen und SPD
-
DFB mit Klopp über "Eckpunkte eines Vertrages" einig
-
Chamenei kündigt Rache für Tötung seines Vaters an - Trump droht Iran mit Vernichtung
-
WDR: Linksextreme Gruppe bekennt sich zu Anschlag auf NRW-Bahnstrecke
-
Fortschritte bei Kampf gegen tödlichen Waldbrand in Andalusien
-
Verletzte bei russischen Angriffen auf Kiew - Selenskyj fordert rasche Patriot-Lizenz
-
Irans oberster Führer droht mit Rache für Tötung seines Vaters
-
Pilot bei Absturz von Ultraleichtflugzeug in Niedersachsen verletzt
-
Grüne pochen auf Festhalten an Treibhausgasneutralität bis 2045
-
252 Millionen: Wembanyama verlängert bei den Spurs
-
Nach dem Tod von britischer Ex-Ministerin festgenommener Mann wieder frei
-
Geiselnahme in Berliner Supermarkt: Polizei überwältigt Täter mit Taser
-
Selenskyj: Elf Verletzte bei russischen Angriffen auf ukrainische Hauptstadt Kiew
-
Vor Wahl in Sachsen-Anhalt: AfD bekräftigt Ziel Regierungsübernahme
-
6600 Hektar Land durch Waldbrand in Spanien zerstört - Wetterbedienungen bessern sich
-
Grüne schlagen für Sommerferien 49-Euro-Ticket für Familien vor
-
Kane plaudert über "surreales" Treffen mit Trump beim Golf
-
Geiselnahme in Berlin beendet - Täter mit Taser überwältigt
-
Branchenverbände schlagen System zur Kennzeichnung von KI-erzeugter Musik vor
-
Berichte: USA fordern Ende der Angriffe in Straße von Hormus und stellen Iran Ultimatum
-
Mehr als 14.000 Menschen bringen sich in Taiwan vor Taifun "Bavi" in Sicherheit
-
Schnieder räumt Defizite bei Generalsanierungen von Bahnstrecken ein
-
Bericht: Regierung sieht hohe Dunkelziffer bei Sozialleistungsbetrug
Autokäufer können beim Thermofenster auf Schadenersatz hoffen
Autokäufer können gegenüber dem Hersteller einen Anspruch auf Schadenersatz haben, wenn ihnen wegen einer im Fahrzeug verbauten unzulässigen Abschalteinrichtung zur Abgasreinigung ein Schaden entstanden ist. Das EU-Recht schütze die Interessen des einzelnen Käufers, antwortete der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Dienstag auf Fragen des Landgerichts Ravensburg. Dieses muss über eine Klage gegen Mercedes-Benz wegen des Thermofensters entscheiden. (Az. C-100/21)
Mit der in vielen Modellen verschiedener Hersteller verwendeten Software wird die Abgasreinigung in Dieselfahrzeugen abhängig von der Außentemperatur gesteuert. Außerhalb eines bestimmten Temperaturfensters, also bei höheren und niedrigeren Temperaturen, stoßen die Wagen dann mehr Schadstoffe aus.
Die Autobauer geben an, dass die Technik notwendig sei, um den Motor vor Verschleiß, Verschmutzung und Beschädigung zu schützen. Kunden wiederum argumentieren vor Gericht damit, dass sie das Auto nicht gekauft hätten, wenn sie von einer unzulässigen Abschalteinrichtung gewusst hätten.
Der EuGH entschied bereits in einem früheren Urteil, dass es sich beim Thermofenster um eine unzulässige Abschalteinrichtung handle. Er ließ aber eine Ausnahme zu, nämlich wenn der Motor und somit die Insassen damit vor plötzlich auftretenden Gefahren geschützt würden. Nun erklärte er, für den vorliegenden konkreten Fall müsse das Ravensburger Gericht selbst feststellen, ob die Technik in diesem Wagen als unzulässig einzustufen sei.
Das Gericht in Luxemburg wies darauf hin, dass eine Typgenehmigung nur erteilt werden dürfe, wenn das Auto der EU-Verordnung über Schadstoffe entspreche. Der Hersteller sei dazu verpflichtet, dem einzelnen Käufer eine Bescheinigung darüber auszuhändigen. Damit würde bestätigt, dass der Wagen zum Zeitpunkt des Baus mit dem Recht im Einklang stehe.
Die Entscheidung aus Luxemburg dürfte die deutschen Gerichte noch lange beschäftigen. Allein am Bundesgerichtshof in Karlsruhe liegen noch 1900 Dieselfälle, die allerdings nicht alle mit dem Thermofenster zu tun haben. Bislang waren Schadenersatzansprüche wegen des Thermofensters allein in Deutschland höchstrichterlich verneint worden. Anders als bei der Betrugssoftware im sogenannten Dieselskandal sah der Bundesgerichtshof hier keine vorsätzliche Schädigung der Käufer durch die Hersteller, sondern höchstens Fahrlässigkeit.
Nach dem neuen EuGH-Urteil kann ein fahrlässiges Verhalten für Schadenersatzansprüche aber genügen. Der Gerichtshof erklärte, dass die einzelnen EU-Mitgliedsstaaten Vorschriften für Schadenersatz festlegen müssten. Dabei dürfe es dem Käufer nicht übermäßig erschwert werden, sein Recht durchzusetzen. Ob der Vorteil angerechnet werden müsse, den er durch das bisherige Fahren des Autos bekommen habe, müsse im konkreten Fall das Landgericht Ravensburg entscheiden.
H.Gonzales--AT