-
Waldbrand in Andalusien weitgehend unter Kontrolle - erste Evakuierte kehren zurück
-
Selenskyj "zutiefst betrübt" über Tod von US-Senator Graham
-
Die Hitze ist zurück - zumindest im Südwesten Deutschlands
-
Zwei Tote bei Schusswechsel mitten auf Salsa-Festival in Toronto
-
Hitzewelle treibt Absatz von Klimaanlagen in die Höhe
-
Frau mit Kinderwagen stirbt bei Bahnunglück nahe Heilbronn - Kleinkind unverletzt
-
Iranische Zeitung setzt Merz auf Liste für Vergeltung wegen Chameneis Tod
-
Vorbehalte in Ost-SPD gegen Rentenpläne der Bundesregierung
-
Nach Brand in Kabelschacht: Züge auf Strecke Köln-Düsseldorf fahren wieder
-
Katars ehemaliger Emir Scheich Hamad gestorben
-
US-Senator und Trump-Verbündeter Lindsey Graham im Alter von 71 Jahren gestorben
-
VW-Chef Blume will Werksschließungen möglichst vermeiden
-
Noosha Aubel und Potsdam: Der Vertrauensvorschuss ist verspielt
-
99 Badetote im Juni: So viele wie seit 2003 nicht
-
Tod von britischer Ex-Ministerin: 28-Jähriger wegen Mordverdachts festgenommen
-
Republikanischer US-Senator Lindsey Graham im Alter von 71 Jahren gestorben
-
Neue US-Angriffe auf den Iran - Teheran greift Golfstaaten an und schließt Straße von Hormus
-
Tausende protestieren gegen Bauprojekt von Trump-Familie in Albanien
-
Wimbledons neue Königin Noskova: "Werde paar Tage brauchen"
-
Nachfolger Zverev? Stich "ziemlich emotionslos"
-
Sieg in Überzahl: Messi und Co. mit Mühe ins Halbfinale
-
Iran verkündet Sperrung von Straße von Hormus - USA starten neue Angriffe
-
US-Militär: Neue Angriffe gegen den Iran gestartet
-
"Hey Jude": Starker Bellingham schießt England ins WM-Halbfinale
-
Zweimal Bellingham: England ringt Norwegen nieder
-
Irans Revolutionsgarden: Straße von Hormus "bis auf Weiteres" geschlossen
-
Sturm tritt ab: Niederlage gegen Stein im letzten Kampf
-
Gluthitze in Frankreich: Touristenattraktionen wie der Eiffelturm schließen früher
-
Deutsche U19 verliert EM-Finale gegen Spanien
-
Acht Tote bei russischen Angriffen auf Ukraine - Selenskyj fordert rasche Patriot-Lizenz
-
Fortschritte im Kampf gegen tödlichen Waldbrand in Andalusien
-
Infantino über WM mit 64 Teams: "Wird diskutiert"
-
Wimbledon: Noskova gewinnt tschechisches Finale
-
Umstrittenes Weltkriegsgedenken: Polen baut Denkmal für Opfer ukrainischer Kampfgruppe
-
Staatsschutz ermittelt zu Anschlag auf Kabelschacht der Deutschen Bahn in NRW
-
LPGA: Haeran schreibt mit 60er-Runde Major-Geschichte
-
Sechs Tote und Dutzende Verletzte bei russischen Angriffen auf die Ukraine
-
Merlier auch in Bergerac der Sprinterkönig - Ackermann Siebter
-
Südafrikas WM-Teilnehmer Adams mit 25 Jahren verstorben
-
Gut 21.000 künstliche Glatzen: Skurriler Rekord bei Konzert von US-Rapper Pitbull
-
Widerstand gegen Forderungen nach Aufschub bei Klimazielen aus Grünen und SPD
-
DFB mit Klopp über "Eckpunkte eines Vertrages" einig
-
Chamenei kündigt Rache für Tötung seines Vaters an - Trump droht Iran mit Vernichtung
-
WDR: Linksextreme Gruppe bekennt sich zu Anschlag auf NRW-Bahnstrecke
-
Fortschritte bei Kampf gegen tödlichen Waldbrand in Andalusien
-
Verletzte bei russischen Angriffen auf Kiew - Selenskyj fordert rasche Patriot-Lizenz
-
Irans oberster Führer droht mit Rache für Tötung seines Vaters
-
Pilot bei Absturz von Ultraleichtflugzeug in Niedersachsen verletzt
-
Grüne pochen auf Festhalten an Treibhausgasneutralität bis 2045
-
252 Millionen: Wembanyama verlängert bei den Spurs
Rosneft-Klage gegen Treuhandverwaltung von Töchtern scheitert vor Bundesverwaltungsgericht
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Treuhandverwaltung von zwei Tochterfirmen des russischen Ölkonzerns Rosneft für rechtmäßig erklärt. Die entsprechende Anordnung des Bundeswirtschaftsministeriums sei inhaltlich im Einklang mit den geltenden Recht, erklärte das Gericht am Dienstag. Es wies die Klage von Rosneft dagegen als unbegründet ab. Das Ministerium kündigte an, die Treuhandverwaltung um ein weiteres halbes Jahr zu verlängern. (Az. BVerwG 8 A 2.22)
Das Wirtschaftsministerium hatte die Rosneft Deutschland GmbH und die Rosneft Refining and Marketing GmbH im September im Zuge des russischen Angriffs auf die Ukraine unter Treuhandverwaltung der Bundesnetzagentur gestellt, womit der deutsche Staat sie vorübergehend kontrolliert. Die Firmen sind an der wichtigen PCK-Ölraffinerie im brandenburgischen Schwedt beteiligt. Diese sichert die Grundversorgung des Nordosten Deutschlands mit Benzin und beliefert auch den Berliner Flughafen. Die Bundesnetzagentur darf für die Firmen beispielsweise Geschäftsführer bestellen oder abberufen sowie ihnen Weisungen erteilen.
Das Ministerium begründete seine Entscheidung mit einer Gefahr für die Versorgungssicherheit in Deutschland. Es hielt den Betrieb der Rosneft-Anlagen für gefährdet, weil andere Unternehmen unter Verweis auf Sanktionen die Zusammenarbeit mit dem russischen Konzern aufkündigen wollten. Zudem sei eine Treuhandverwaltung notwendig, um die Raffinerie von russischen Öllieferungen unabhängig zu machen. Gegen die Anordnung zog Rosneft vor Gericht. Das Bundesverwaltungsgericht, das in erster und letzter Instanz zuständig ist, gab dem Ministerium aber nun recht.
"Wenn ein Industrieunternehmen in einer Krisensituation entweder dem eigenen betriebswirtschaftlichen Interesse Vorrang vor Versicherungssicherheit gibt oder aus anderen Gründen nicht mehr dazu beitragen kann, dann darf der Staat eingreifen, soweit das notwendig ist, um Versorgungssicherheit herzustellen", sagte die Vorsitzende Richterin Ulla Held-Daab bei der Urteilsverkündung. Der Staat sei schließlich dazu verpflichtet, "die Grundrechte aller Bürger zu schützen".
Das Ministerium sei vor seiner Entscheidung auch nicht zu einer Anhörung verpflichtet gewesen, erklärte das Gericht, denn es sei Gefahr im Verzug gewesen. Es habe Hinweise auf einen möglichen Entzug von Kapital oder auf eine Unterbrechung der Öllieferungen aus Russland gegeben. Banken und Versicherungen hätten außerdem die Zusammenarbeit mit den Rosneft-Töchtern beenden wollen, auch unabhängig von Sanktionen. Eine Treuhandverwaltung könne angeordnet werden, wenn die konkrete Gefahr bestehe, dass ein Unternehmen seine Aufgabe im Energiesektor nicht erfüllen könne.
Die Schwelle liege bei einer möglichen Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit. "Das Ministerium hat sein Ermessen nach diesen Maßstäben fehlerfrei ausgeführt", sagte Richterin Held-Daab. Sie verwies zugleich darauf, dass es konkret um die rechtliche Beurteilung des Zeitpunkts ging, zu dem die Anordnung erlassen wurde, also September 2022.
Die Treuhandverwaltung war damals zunächst für ein halbes Jahr bis zum 15. März angeordnet worden. Nach der Gerichtsentscheidung teilte das Bundeswirtschaftsministerium am Dienstag mit, dass sie um weitere sechs Monate verlängert werden solle.
"Das ist eine gute Nachricht für die Versorgungssicherheit und die Zukunft der PCK Schwedt", erklärte Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) zum Urteil. "Die Versorgungssicherheit ist oberste Priorität und daher handlungsleitend."
Für die Linkspartei ist die Bundesregierung "mit einem blauen Auge davongekommen". Der Bund müsse jetzt bei der PCK GmbH einsteigen, forderte der finanzpolitische Sprecher der Bundestagsfraktion, Christian Görke.
Die Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg begrüßte das Urteil. Es schaffe "dringend notwendige Klarheit", erklärte Geschäftsführer Sven Weickert. Die Unternehmen der Region und der Flughafen seien auf eine zuverlässige Versorgung mit Mineralölprodukten angewiesen.
Eine Gerichtssprecherin in Leipzig sagte, dass Rosneft noch erwägen könne, eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu erheben.
D.Lopez--AT