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Mobile Markise vor Gaststätte braucht besondere Erlaubnis
Ein Gastronom aus Hannover ist mit einer Klage gegen die Stadt vor dem Verwaltungsgericht gescheitert. Dieses wies seine Klage wegen einer mobilen Markise am späten Donnerstag ab. Der Wirt wollte einen solchen Sonnenschutz auf der Straße für seine Gäste aufstellen.
Das verbot die Stadt aber, solange die Gaststätte keine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis habe. Dagegen zog der Mann vor Gericht. Dieses sah die Sache aber wie die Stadt: Das Aufstellen einer mobilen Markise im öffentlichen Raum sei eine erlaubnispflichtige Sondernutzung, erklärte es.
M.O.Allen--AT