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Bundesarbeitsgericht festigt gleichen Lohn für Teilzeitbeschäftigte
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat den gleichen Lohn für Minijobber und andere geringfügig beschäftigte Teilzeitkräfte gestärkt. Mit einem am Mittwoch verkündeten Urteil sprach es einem Rettungsassistenten mit 16 Monatsstunden den gleichen Lohn und damit eine Nachzahlung von 3286 Euro zu. (Az: 5 AZR 108/22)
Der Kläger arbeitete mit durchschnittlich 16 Stunden monatlich als Rettungsassistent im Raum München. Er erhielt eine Vergütung von zwölf Euro pro Stunde, seine regulär beschäftigten Kollegen erhielten 17 Euro pro Stunde. Der Kläger sah hierin eine Diskriminierung der Teilzeitarbeit und verlangte ebenfalls die 17 Euro. Für die Zeit von Januar 2020 bis April 2021 ergab sich daraus eine Nachforderung von 3286 Euro.
Die Arbeitgeberin rechtfertigte den geringeren Lohn mit Unterschieden bei der Schichtplanung. Die "hauptamtlichen" Rettungsassistenten würden verbindlich eingeteilt. Das schaffe Planungssicherheit und sei ein geringerer Aufwand. Demgegenüber könnten die "Nebenamtlichen" angefragte Schichten ablehnen und eigene Vorschläge machen.
Wie nun das BAG entschied, kann dies die Ungleichbehandlung nicht rechtfertigen. Der behauptete erhebliche Unterschied sei schon nicht erkennbar, weil bei den Regelbeschäftigten Pausen und Arbeitszeitgrenzen zu beachten sind.
"Dass sich ein Arbeitnehmer auf Weisung des Arbeitgebers zu bestimmten Dienstzeiten einfinden muss, rechtfertigt in der gebotenen Gesamtschau keine höhere Stundenvergütung gegenüber einem Arbeitnehmer, der frei ist, Dienste anzunehmen oder abzulehnen", stellten die Erfurter Richter klar. Wie schon in der Vorinstanz das Landesarbeitsgericht München sprachen sie daher dem Kläger die geforderte Nachzahlung zu.
W.Morales--AT