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Schweiz: Fünf Freisprüche im Prozess um Bergsturz mit vier deutschen Todesopfern
Gut neun Jahre nach dem tödlichen Bergsturz von Bondo in den Schweizer Alpen mit vier deutschen Todesopfern sind alle fünf Angeklagten vom Vorwurf der mehrfachen fahrlässigen Tötung freigesprochen worden. Das Regionalgericht Maloja kam am Freitag zu dem Schluss, dass sich eine schwere Naturkatastrophe in den Wochen vor dem Unglück nicht anhand eindeutiger Hinweise habe vorhersehen lassen.
Bei dem Bergsturz am Piz Cengalo im Kanton Graubünden waren am 23. August 2017 acht Bergwanderer verschüttet worden - vier Deutsche aus Baden-Württemberg, zwei Österreicher und zwei Schweizer. Nach zwei Tagen intensiver Suche wurde die Hoffnung aufgegeben, sie lebend zu finden.
Die Staatsanwaltschaft hatte nach dem Unglück unter anderem gegen zwei Mitarbeiter des Kantons, einen Förster, eine Kommunalpolitikerin und einen Geologen Anklage erhoben. Das Gericht sah es nun jedoch nicht als erwiesen an, dass die damalige Gefahreneinschätzung falsch gewesen sei. Auch hätten die Angeklagten nicht fahrlässig gehandelt, indem sie Wanderwege im Gefahrengebiet nicht sperrten.
Bei dem Unglück hatten sich rund vier Millionen Kubikmeter Gestein vom 3369 Meter hohen Piz Cengalo gelöst und waren mit einer Geschwindigkeit von bis zu 250 Kilometern pro Stunde ins Tal gestürzt. Eine dadurch ausgelöste Schlammlawine verwüstete Teile des nahe der italienischen Grenze gelegenen Dorfes Bondo.
Die örtlichen Behörden hatten zuvor wegen jüngerer Steinschläge vor Gefahren auf den Wanderwegen gewarnt. Dank eines nach einem früheren Bergsturz installierten Warnsystems konnten zwei Berghütten und die rund hundert Einwohner von Bondo evakuiert werden, bevor die Schlammlawine das Dorf erreichte.
D.Lopez--AT