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WTO-Abkommen gegen Überfischung in Kraft getreten
Nach jahrelangen Verhandlungen ist am Montag das erste Abkommen der Welthandelsorganisation (WTO) im Kampf gegen Überfischung in Kraft getreten. Die Vereinbarung verbietet den 166 WTO-Mitgliedsländern, illegale Fischerei zu subventionieren. Auch für den Fang bereits überfischter Bestände soll es keine staatlichen Hilfen mehr geben. Über ein breiteres Abkommen wird noch verhandelt.
"Regierungen geben jedes Jahr schätzungsweise 22 Milliarden Dollar (18,7 Milliarden Euro) für schädliche Subventionen aus, die zur Überfischung beitragen", sagte WTO-Chefin Ngozi Okonjo-Iweala zum Inkrafttreten am Montag. "Es ist das erste Nachhaltigkeitsabkommen der WTO", erklärte sie weiter. "Es ist ein großer Tag."
Das Subventionsverbot gilt für alle Schiffe und Unternehmen, die illegale, ungemeldete oder unregulierte Fischerei (IUU-Fischerei) betreiben. Darunter fallen etwa verbotene Fangmethoden, bei denen andere Fische als Beifang ins Netz geraten. Die IUU-Fischerei macht nach Angaben der WTO rund ein Fünftel des weltweiten Fischfangs im Jahr aus.
Für Entwicklungsländer und ihre Fischereigebiete treten die Regeln erst zwei Jahre später in Kraft. Die WTO hat zudem einen Fonds zur Unterstützung der Fischerei in ärmeren Ländern eingerichtet, in den reicherer Mitgliedstaaten bislang rund 18 Millionen Dollar (15,3 Millionen Euro) eingezahlt haben. Der größte Anteil des Geldes kommt nach Angaben aus Brüssel aus der EU.
Die WTO-Staaten hatten mehr als 20 Jahre lang über das Abkommen verhandelt und es 2022 einstimmig verabschiedet. Zwei Drittel der Mitgliedsländer haben das Abkommen inzwischen ratifiziert.
Das Fischereiabkommen könnte allerdings bereits nach kurzer Zeit wieder scheitern. Die WTO hat als Ziel ausgegeben, in den kommenden vier Jahren eine breitere Vereinbarung gegen Überfischung zu treffen. Scheitern diese Verhandlungen, läuft das neue Abkommen automatisch aus.
F.Ramirez--AT