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Urteil: Apple Watch darf nicht als "CO2 neutrales Produkt" beworben werden
Der US-Technologiekonzern Apple darf Smartwatch-Modelle nicht als "CO2-neutrales Produkt" anpreisen: Das Landgericht Frankfurt am Main entschied am Dienstag, Apple müsse diese Art der Werbung unterlassen. Sie sei irreführend und verstoße gegen das Wettbewerbsrecht. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH). (Az. 3-06 O 8/24)
Apple hatte sich laut Mitteilung des Gerichts darauf berufen, zum CO2-Ausgleich ein Eukalyptuswaldprojekt in Paraguay zu betreiben. Die Pachtverträge in Bezug auf 75 Prozent der Projektfläche bestünden aber nur bis 2029, eine CO2-Kompensation sei daher lediglich bis 2029 gewährleistet, kritisierte die Vorsitzende Richterin. Apple habe nicht nachweisen können, dass sämtliche Pachtverträge verlängert würden. Verbraucher würden aber davon ausgehen, dass eine CO2-Kompensation bis in das Jahr 2050 gesichert sei.
Die DUH begrüßte das Urteil. Die Werbung sei wegen der kurzen Projektlaufzeit nicht haltbar, erklärte die Organisation. Zudem seien Eukalyptusmonokulturen keine naturbelassenen Wälder; die schnellwachsenden Bäume verbrauchten enorme Mengen an Wasser und seien in Dürreperioden sehr leicht entzündlich. Das stelle die dauerhafte Kohlenstoffspeicherung noch zusätzlich in Frage.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig; Apple kann Berufung beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main einlegen.
M.King--AT