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Gericht stoppt Verlegung von Seekabel zu Gasförderplattform vor Borkum
Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat die Verlegung eines Seekabels für die Stromversorgung einer neuen Gasförderplattform vor der Nordseeinsel Borkum vorerst gestoppt. Das Gericht gab am Dienstag einem Eilantrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Befreigung von Naturschutzauflagen für die Verlegung statt. Die naturschutzrechtliche Befreiung sei voraussichtlich rechtswidrig, erklärte es. (Az. 5 B 5439/25)
Das niederländische Unternehmen One Dyas will auf niederländischem Hoheitsgebiet eine Gasförderplattform errichten. Die Bohrungen sollen teilweise unter dem Meeresboden in deutsches Hoheitsgebiet hineinreichen, weshalb es die Zustimmung aus Deutschland brauchte. Die Bundesregierung machte Anfang Juli den Weg frei. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) sprach sich explizit für die Gasförderung aus.
Die Gasförderplattform soll mit Strom aus dem Offshore-Windpark "Riffgat" vor Borkum versorgt werden. Dafür soll ein Seekabel unter anderem durch besonders geschützte Biotope am dortigen Meeresgrund verlegt werden. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) gab dafür grünes Licht.
Die DUH hatte bereits vor einiger Zeit die Befreiung von den Umweltauflagen angefochten. Das Verwaltungsgericht entschied dann Anfang Juli, dass dies keine aufschiebende Wirkung habe, allerdings ohne den Antrag der DUH inhaltlich zu prüfen. Auf Eilantrag der Umweltschützer hin wurde dies nun vorläufig nachgeholt und das Gericht kam zu dem Schluss, dass sich die naturschutzrechtliche Befreiung "voraussichtlich als rechtswidrig" erweisen werde.
Zum einen sei die Versorgung der Gasplattform mit Strom aus dem Windpark nicht alternativlos, erklärte das Gericht. Etwa könnten auch Gasgeneratoren installiert werden. Und zum anderen seien die Schäden an der Natur durch die Verlegung des Seekabels "schwerwiegender als zu erwartende Nachteile einer Verzögerung der Verlegung des Seekabels".
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Das Unternehmen One Dyas und die Landesbehörde NLWKN können Beschwerde einlegen.
Pläne, an der niederländisch-deutschen Grenze in der Nordsee Erdgas zu fördern, gibt es seit Jahren. Vor dem russischen Angriff auf die Ukraine waren sie aber weitgehend ad acta gelegt, mit der Gaskrise aber wiederbelebt worden.
E.Hall--AT