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Neues Gesetz: Mieter dürfen grundsätzlich Balkonkraftwerke an ihre Wohnung bauen
Mieterinnen und Mieter haben zukünftig grundsätzlich Anspruch auf ein Steckersolargerät, wenn sie dieses an oder in ihrer Wohnung anbringen wollen. Der Bundestag verabschiedete am Donnerstagabend eine Gesetzesänderung, wodurch sogenannte Balkonkraftwerke als privilegierte Maßnahme ins Mietrecht aufgenommen werden. Vermieter können den Wunsch dann nur noch in Ausnahmefällen ablehnen.
Aktuell brauchen Mieterinnen und Mieter noch eine ausdrückliche Zustimmung des Vermieters, wenn sie eine Stecker-PV-Anlage installieren möchten, denn damit einher geht eine bauliche Änderung. Plant der Eigentümer oder die Eigentümerin einer Wohnung eines Mehrfamilienhauses ein Balkonkraftwerk anbringen, muss die Eigentümergemeinschaft zustimmen.
Nun wird das Mietrecht und auch das Wohnungseigentumsrecht dahingehend geändert, dass diese Vorhaben nicht mehr einfach verhindert werden können. Dafür wird der Anbau der Steckersolargeräte als privilegierte Maßnahme aufgenommen. Diesen Status haben bislang etwa barrierefreie Umbauten, der Einbruchsschutz oder Ladeanlagen für das E-Auto.
Einmischen dürfen sich Vermietende und die Eigentümergemeinschaft zwar weiterhin bei der Frage, wie die Anlagen angebracht werden. Ob die Anlage überhaupt gebaut werden darf, ist aber grundsätzlich geklärt. Ausnahmen gelten beispielsweise bei denkmalgeschützten Gebäuden.
Der Bundesverband Solarwirtschaft begrüßte die Entscheidung. Der Bundestag beseitige eine häufige Hürde für die Errichtung von Balkonkraftwerken. Der Verband rechnet in der Folge mit einem Nachfrageschub. Den Angaben nach wurden mittlerweile 563.000 Steckersolargeräte bei der Bundesnetzagentur registriert. Erst im zweiten Quartal dieses Jahres wurde ein neuer Rekord bei erzielt: 152.000 Anlagen gingen zwischen April und Juni ans Netz.
Die Novelle stärke die Enegiewende in den eigenen vier Wänden, so die SPD-Fraktion im Bundestag. "Damit ermöglichen wir einen effektiven und unbürokratischen Weg, die privaten Energiekosten zu senken", erklärte der zuständige Berichterstatter, Daniel Rinkert.
Bereits Ende April hatte der Bundestag das Solarpaket I, das auch Erleichterungen für Balkonkraftwerke enthält, verabschiedet. Die komplizierte Anmeldung der Anlagen beim Netzbetreiber gehören seither der Vergangenheit an. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen das Balkonkraftwerk lediglich in einer Datenbank der Bundesnetzagentur registrieren.
H.Thompson--AT