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Urteil: Töten von Fischottern bleibt in Bayern verboten
Bayerische Ausnahmeverordnungen, die das Töten von Fischottern erlaubten, sind am Dienstag für unwirksam erklärt worden. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH), der Bund Naturschutz Bayern (BN) und die Aktion Fischotterschutz hatten vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München Erfolg. Die Neuregelungen aus dem vergangenen Jahr erlaubten den Abschuss der streng geschützten Otter in Niederbayern und der Oberpfalz unter bestimmten Voraussetzungen.
Das sollte die Fischereiwirtschaft unterstützen. Die Verordnungen traten im August 2023 in Kraft. Die Landesanstalt für Landwirtschaft sollte die Höchstzahl der zu tötenden Tiere festlegen und beschränkte sie zuletzt auf 32 pro Jahr. Der Verwaltungsgerichtshof beanstandete nun, dass die Verordnungen diese Höchstzahl nicht selbst regelten.
Laut Bundesnaturschutzgesetz seien zwar Ausnahmen beim Artenschutz zulässig, das bayerische Vorgehen sei aber mit den vorgesehenen Ausnahmeregelungen nicht zu vereinbaren. Bereits im November hatte der Verwaltungsgerichtshof per Eilentscheidung die Verordnungen außer Kraft gesetzt. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ließ er nun nicht zu. Gegen diese Nichtzulassung kann der Freistaat aber noch Beschwerde einlegen.
Die Umwelthilfe und der Bund Naturschutz Bayern zeigten sich zufrieden mit der Gerichtsentscheidung. Es sei "nicht mal nachgewiesen, dass die Tötungen die Teichwirtschaft vor ernsten Schäden bewahrt hätten", erklärte DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner.
BN-Landesgeschäftsführer Peter Rottner forderte die Staatsregierung auf, "die Teichwirtschaft als solche besser zu unterstützen" und eine bereits seit 2019 von Vertretern des Naturschutzes und der Teichwirtschaft gemeinsam geforderte "deutlich erhöhte Grundförderung für Fischteiche und zur Förderung der Artenvielfalt zu erarbeiten".
T.Sanchez--AT