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Räumung von Baumhäusern im Hambacher Forst kommt wieder vor Gericht
Die Räumung von Baumhäusern im Hambacher Forst im September 2018 kommt erneut vor Gericht. Das Oberverwaltungsgericht in Münster ließ die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom September 2021 zu, wie es am Freitag mitteilte. Das Verwaltungsgericht hatte damals entschieden, dass die Räumung im rheinischen Braunkohlerevier rechtswidrig war.
Es beschloss außerdem, dass die Berufung vom Oberverwaltungsgericht nur unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden könne. Dieses stützte seine Entscheidung nun auf besondere Schwierigkeiten der Rechtssache. Die "entscheidungstragenden Annahmen des Verwaltungsgerichts in dem angefochtenen Urteil" bedürften näherer Überprüfung, erklärte es.
Wann eine mündliche Verhandlung stattfinden werde, sei derzeit aber noch nicht absehbar. Eingelegt hatte die Berufung die Stadt Kerpen, die vor dem Kölner Gericht unterlegen war.
Die Stadt hatte die Baumhäuser und andere Teile des Protestcamps im Herbst 2018 auf Anweisung des Landesbau- und -heimatministeriums räumen lassen, laut Verwaltungsgericht gegen ihren eigenen Willen. Das Gericht sah damals verschiedene rechtliche Mängel. So sei die Brandschutzbegründung erkennbar "nur vorgeschoben worden". Tatsächlich sei es um die "Entfernung der Braunkohlegegner" gegangen.
Der Wald sollte ursprünglich für eine Erweiterung eines Braunkohletagebaus gerodet werden und wurde dadurch zu einem symbolischen Brennpunkt von Protesten gegen die Kohleverstromung. Nach der Einigung auf den deutschen Kohleausstieg ist die Rodung inzwischen vom Tisch.
J.Gomez--AT