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Inselstaaten verlangen Verpflichtung zu strengerem Klimaschutz
Vor dem Internationalen Seegerichtshof (ISGH) in Hamburg hat ein zweiwöchiges Verfahren zur Bedrohung kleiner Inselstaaten durch die Folgen des menschengemachten Klimawandels begonnen. Es sei an der Zeit, sich dem Problem "mit rechtsverbindlichen Verpflichtungen zu nähern statt mit leeren, nicht eingehaltenen Versprechungen", sagte Gaston Alfonso Brown, Regierungschef des Karibikstaats Antigua und Barbuda, am Montag bei seiner Anhörung.
Die Kommission der kleinen Inselstaaten (COSIS) mit neun Mitgliedern hatte den Gerichtshof angerufen. Die COSIS erbittet von den Richtern ein Gutachten zur Frage, ob der Ausstoß von Treibhausgasen wie CO2 eine Form der Verschmutzung der Meeresumwelt gemäß dem 1982 abgeschlossenen UN-Seerechtsübereinkommen darstellt - und welche Klimaschutz-Verpflichtungen für die Staaten der Welt eine solche Einstufung hätte.
Wie eine Mitarbeiterin der Pressestelle des Gerichtshofs im Vorfeld sagte, ist sein Gutachten zwar nicht bindend. Die Empfehlungen könnten aber eine große Wirkung haben. Die Anhörungen vor dem Gerichtshof, der für Streitigkeiten über die Anwendung des Seerechtsübereinkommens zuständig ist, dauern bis zum 25. September. Das Gutachten wird einige Monate später erwartet.
Am Montag sprachen vor den 22 in blauen Roben gekleideten Richtern des ISGH Vertreter der Inselstaaten Antigua und Barbuda, Bahamas, Niue, Palau, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Tuvalu und Vanuatu. Die Repräsentanten der vom steigenden Meeresspiegel, von der Übersäuerung der Weltmeere und der Zunahme von Extremwetter bedrohten Staaten zeigten Bilder von Schäden, die der Klimawandel bereits auf ihren Inseln angerichtet hat.
"Wir waren geduldig, aber jetzt haben wir das Gefühl, dass unser Wohlwollen missbraucht wurde", sagte Arnold Loughman, Generalstaatsanwalt von Vanuatu. Naima Te Maila Fifita, eine mit einer Muschelkette und einer roten Blume im Haar geschmückte Klimaaktivistin aus Tuvalu, berichtete von ihrem Großvater, der festgestellt habe, dass die Insel, auf der er selbst noch als Kind gespielt hatte, verschwunden war.
Sollten die ISGH-Richter in ihrem Gutachten zu dem Schluss kommen, dass der Ausstoß von Treibhausgasen eine Verschmutzung der Meeresumwelt gemäß dem Seerechtsübereinkommen darstellt, könnte dies Folgen für die 157 Vertragsstaaten haben, zu denen auch Deutschland gehört. Unter Berufung auf das Gutachten könnten sie in weiteren Verfahren verpflichtet werden, ihre Klimaschutz-Gesetzgebung zu verändern.
R.Lee--AT