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Unterbringung in Psychiatrie nach Giftanschlag von Darmstadt rechtskräftig
Knapp zwei Jahre nach einem Giftanschlag an der Technischen Universität Darmstadt ist die Unterbringung der Beschuldigten in der Psychiatrie rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf die Revision gegen das entsprechende Urteil des Landgerichts Darmstadt als offensichtlich unbegründet, wie er am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Dem Urteil zufolge ist die Frau psychisch krank und war zum Tatzeitpunkt schuldunfähig. (Az. 2 StR 161/23)
Das Landgericht sah als erwiesen an, dass die damals 33-Jährige aus Mainz im August 2021 Wasser- und Milchbehälter sowie Honig in verschiedenen Räumen der Universität mit Chemikalien versetzt hatte. Mehrere Menschen wurden dadurch verletzt, ein Mann schwebte zeitweise in Lebensgefahr. Die Polizei war über Stunden im Großeinsatz.
Bei der Suche nach Tatverdächtigen tappte sie lange Zeit im Dunkeln. Erst mehr als sieben Monate später wurde die Frau gefasst. Laut Urteil fühlte sie sich von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Hochschule verfolgt. Sie war dort selbst Studentin.
N.Mitchell--AT