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BGH prüft grundstücksüberschreitende Wärmedämmung in Berlin
Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am Freitag (09.00 Uhr) erneut über eine über die Grundstücksgrenze hinausragende Wärmedämmung von Gebäuden. In einem Streit aus Nordrhein-Westfalen hatten die Karlsruher Richter im November bereits entschieden, dass Nachbarn dies in der Regel dulden müssen. In dem neuen Fall geht es um Berlin. (Az: V ZR 23/21)
Dort setzt die Duldungspflicht nur voraus, dass der Überbau zum Zwecke der Wärmedämmung eines bestehenden Gebäudes erfolgt. Anders als in Nordrhein-Westfalen gibt es keine Einschränkungen, etwa dass dies für den Nachbarn zumutbar sein muss. Im Streitfall hatten die Vorinstanzen die Nachbarin dennoch zur Duldung verpflichtet.
A.Ruiz--AT