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Versuchte Schumacher-Erpressung: Berufungsprozess in Wuppertal begonnen
Im Fall der mutmaßlichen versuchten Erpressung der Familie von Formel-1-Rekordweltmeister Michael Schumacher hat am Freitag der Berufungsprozess vor dem Landgericht Wuppertal begonnen. Die Angeklagten legten Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts ein - ebenso wie die Familie. Sie will, dass ein früherer Sicherheitsmitarbeiter nicht wegen Beihilfe, sondern als Mittäter verurteilt wird.
Dem Urteil des Amtsgerichts vom Februar zufolge versuchte der mutmaßliche Haupttäter mit Hilfe seines Sohns, 15 Millionen Euro von der Familie zu erpressen. Dazu habe er mit der Veröffentlichung von privaten Fotos und Videos im Darknet gedroht. Die mutmaßliche Erpressung scheiterte aber, weil die beiden Männer zuvor - im Juni 2024 - festgenommen wurden. Sie räumten die Anklagepunkte weitgehend ein und entschuldigten sich dafür.
Das Amtsgericht verhängte gegen den zum Urteilszeitpunkt 53 Jahre alten Hauptangeklagten eine Haftstrafe von drei Jahren. Der Sohn wurde wegen Beihilfe zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
Der dritte Angeklagte ist der ehemalige Angestellte einer Sicherheitsfirma, die mit der Überwachung des Schumacher-Anwesens in der Schweiz beauftragt war. Nach seiner Kündigung soll er dem Haupttäter Festplatten mit den privaten Aufnahmen gegeben haben. Er wurde wegen Beihilfe zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Der Mann bestritt jede Beteiligung an der Tat.
Sowohl die drei Angeklagten als auch die Familie Schumacher wandten sich nach dem Urteil des Amtsgerichts an das Landgericht. Dieses rollt den Fall nun noch einmal auf. Es setzte fünf Verhandlungstermine bis Anfang Dezember fest.
Schumacher hatte bei einem Skiunfall im Jahr 2013 schwere Kopfverletzungen erlitten. Er trat seither nicht mehr in der Öffentlichkeit auf. Die Familie macht zu seinem Gesundheitszustand keine Angaben.
K.Hill--AT