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Einige Klubs mit Bedingungen im Lizenzierungsverfahren
Die Deutsche Fußball Liga (DFL) hat im ersten Schritt des Lizenzierungsverfahrens keinem Erst- und Zweitligisten oder Bewerber aus der 3. Liga die Spielberechtigung für die Saison 2025/26 verweigert. Wie der Ligaverband mitteilte, müssen einige Klubs allerdings bis Anfang Juni Bedingungen erfüllen, um im Falle der sportlichen Qualifikation die Spielberechtigung final zu erhalten. Andere Bewerber erhielten die Lizenz unter Auflage oder ohne Einschränkungen. Die Klubs können gegen diese ersten Entscheidungen innerhalb einer Woche Beschwerde einlegen.
Die DFL GmbH ist im Lizenzierungsverfahren satzungsgemäß die erste Instanz. Sie prüft "im Sinne eines integren und fairen Wettbewerbs" finanzielle, sportliche, rechtliche und personell-administrative Kriterien, sowie Kriterien in Bezug auf Stadien, Nachhaltigkeit und die Virtual Bundesliga. Bei seinen Entscheidungen kann der Lizenzierungsausschuss Auflagen oder Bedingungen erteilen. Bei einer Auflage wird festgelegt, welche Vorgaben nach erteilter Lizenz während der Spielzeit eingehalten werden müssen.
Eine Bedingung müsste dagegen zu einem bestimmten Zeitpunkt vor der neuen Spielzeit erfüllt sein, damit eine Lizenz erteilt werden kann. Für Anfang Mai ist die zweite Entscheidung der DFL GmbH geplant. Anschließend bleibt betroffenen Klubs fünf Tage Zeit, um erneut Beschwerde einzulegen. Danach findet unter dem Vorsitz von Jan-Christian Dreesen die erste Sitzung des Lizenzierungsausschusses statt, der Mitte Mai final über zweite Beschwerden entscheidet.
Die endgültige Entscheidung des Lizenzierungsausschusses über die eventuelle Erfüllung von Bedingungen und die Vergabe der Lizenzen an diese Bewerber ist für Mitte Juni vorgesehen.
W.Stewart--AT