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Faeser will Schutz der Kritischen Infrastruktur vereinheitlichen und verbessern
Seit Beginn des Ukraine-Kriegs ist die Verwundbarkeit der Kritischen Infrastruktur in Deutschland in den Vordergrund gerückt - Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) will nun deren Schutz verstärken: Eckpunkte für ein neues Dachgesetz sehen unter anderem vor, dass es "einheitliche Mindestvorgaben für Resilienzmaßnahmen in allen Sektoren" geben soll. Für Probleme ist ein neues Meldesystem geplant, wie aus den Eckpunkten hervorgeht, die am Mittwoch der Nachrichtenagentur AFP vorlagen.
Das Papier, über das zuerst das "Handelsblatt" und die "Rheinische Post" berichtet hatten, trägt den Titel "Eckpunkte für ein KRITIS-Dachgesetz" - "KRITIS" steht dabei für die Kritische Infrastruktur. Hierzu zählt die Bundesregierung "Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden". Klassische Beispiele sind etwa die Versorgung mit Energie, Wasser und Lebensmitteln sowie die Rettungsdienste.
Was genau künftig als Kritische Infrastruktur verstanden wird, soll den Eckpunkten zufolge klar definiert werden. Es gehe um mindestens elf Sektoren: "Energie, Verkehr, Bankwesen, Finanzmarktinfrastrukturen, Gesundheit, Trinkwasser, Abwasser, Digitale Infrastruktur, öffentliche Verwaltung, Weltraum, Produktion, Verarbeitung und Vertrieb von Lebensmitteln".
"Den Betreibern der Kritischen Infrastrukturen in allen Sektoren werden die gleichen Mindestvorgaben im Bereich der physischen Sicherheit auferlegt, um sich umfassend gegenüber Gefahren zu schützen und als Teil des Gesamtsystems resilienter zu werden", heißt es weiter. Vorgeschrieben werde etwa die Umsetzung "geeigneter und verhältnismäßiger technischer und organisatorischer Maßnahmen", beispielsweise die Errichtung von Zäunen und Sperren, Zugangskontrollen, Sicherheitsüberprüfungen, aber auch die Diversifizierung von Lieferketten.
Es soll dem Papier zufolge auch "staatliche Risikobewertungen" geben, die wiederum "den Betreibern eine Grundlage für ihre eigenen regelmäßig vorzunehmenden spezifischen Risikobewertungen und den darauf basierenden Maßnahmen geben". Solche Bewertungen werden den Plänen zufolge "regelmäßig mindestens alle vier Jahre durchgeführt".
Vorgesehen ist außerdem die "Einführung eines zentralen Störungs-Monitorings", um einen "Gesamtüberblick über mögliche Schwachstellen beim physischen Schutz Kritischer Infrastrukturen" zu bekommen. "Durch die Meldung von Sicherheitsvorfällen können andere von dem Sicherheitsvorfall betroffene Kritische Infrastrukturen, auch in anderen Mitgliedstaaten, gewarnt werden."
Mit den geplanten Neuerungen kommen zusätzliche Aufgaben auf das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) zu: Es soll zur "übergreifenden Zuständigen Behörde für den physischen Schutz Kritischer Infrastrukturen" werden. So sollen dem BBK unter anderem Sicherheitsvorfälle gemeldet werden.
Die Eckpunkte sind der erste Schritt hin zu einem im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP vereinbarten KRITIS-Dachgesetz, in dem Vorschriften zum Schutz der Kritischen Infrastrukturen gebündelt werden sollen. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums wurde das Papier am Dienstag in die Ressortabstimmung gegeben.
N.Walker--AT