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Berliner Kammergericht weist Berufung von Kalbitz gegen AfD-Ausschluss zurück
Der frühere Brandenburger AfD-Chef Andreas Kalbitz ist im Streit um seinen Parteiausschluss mit einer Berufung vor dem Berliner Kammergericht gescheitert. Das Gericht teilte am Donnerstag mit, am Mittwoch die Berufung des ehemaligen AfD-Politikers gegen ein Urteil des Landgerichts vom April zurückgewiesen zu haben. Dieses hatte damals den Parteiausschluss bestätigt und Kalbitz' Klage abgewiesen.
Der AfD-Bundesvorstand hatte im Mai 2020 beschlossen, die Parteimitgliedschaft zu annullieren, weil Kalbitz beim Parteieintritt 2013 vorherige Mitgliedschaften bei den Republikanern und in der inzwischen verbotenen rechtsextremen Heimattreuen Deutschen Jugend verschwiegen haben soll. Das Bundesschiedsgericht der Partei bestätigte den Rauswurf Ende Juli.
Gegen diese Entscheidung ging Kalbitz juristisch vor, scheiterte mit einem Eilantrag aber im August 2020 vor dem Landgericht sowie anschließend auch mit einer Berufung dagegen. Im sogenannten Hauptsacheverfahren ging der juristische Streit weiter. Aber auch hier hatte Kalbitz keinen Erfolg: Das Landgericht wies seine Klage im April ab. Die Partei habe seine Mitgliedschaft erfolgreich "wegen arglistiger Täuschung" angefochten, hieß es zur Begründung.
Das Kammergericht wies nun die hiergegen gerichtete Berufung des Politikers ohne mündliche Verhandlung zurück. Dies sei zulässig, "wenn das Berufungsgericht einstimmig davon überzeugt ist, dass ein Urteil der ersten Instanz keinen Rechtsfehler beziehungsweise keine Rechtsverletzung aufweist", hieß es. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu, Kalbitz könnte jedoch gegebenenfalls Beschwerde gegen die Nichtzulassung beim Bundesgerichtshof einlegen.
P.Smith--AT