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Berliner Abgeordnetenhauswahl muss vollständig wiederholt werden
Die Berliner Abgeordnetenhauswahl muss vollständig wiederholt werden. "Die verbundenen Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen werden im gesamten Wahlgebiet für ungültig erklärt", sagte die Präsidentin des Berliner Verfassungsgerichtshofs, Ludgera Selting, am Mittwoch bei der Entscheidungsverkündung. Dies sei "wegen Häufigkeit und Schwere der Wahlfehler erforderlich".
Die Wahlen im September vergangenen Jahres waren von zahlreichen Pannen geprägt gewesen. Stimmzettel fehlten, Wahllokale wurden vorübergehend geschlossen oder blieben länger geöffnet, vor vielen bildeten sich lange Schlangen. Beim Verfassungsgerichtshof gingen deshalb zahlreiche Beschwerden gegen das Wahlergebnis ein. Die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksversammlungen müssen nach der Entscheidung nun innerhalb von 90 Tagen wiederholt werden.
E.Flores--AT