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Staat übernimmt Dezember-Abschlag für Gas und Fernwärme
Entlastung für Gas- und Fernwärmekunden: Die Abschlagszahlung im Dezember übernimmt in einem komplizierten Verfahren der Staat. Der Bundesrat verabschiedete am Montag das sogenannte Erdgas-Soforthilfegesetz, das diese einmalige Entlastung vorsieht. Haushalte und gewerbliche Verbraucher sollen so unterstützt werden, bevor die Gaspreisbremse greift. Diese soll voraussichtlich im März starten - noch gibt es aber keinen Gesetzentwurf, der reif für die Kabinettsbefassung wäre.
Die Entlastung im Dezember betrifft Privathaushalte und kleinere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch bis zu 1,5 Millionen Kilowattstunden. Bestimmte Einrichtungen im Pflege- und Bildungsbereich und in der medizinischen Versorgung erhalten die Soforthilfe ebenfalls und auch dann, wenn ihr Verbrauch höher ist.
Das nun vom Bundesrat gebilligte Gesetz schreibt Erdgaslieferanten vor, den Verbraucherinnen und Verbrauchern einen einmaligen Entlastungsbetrag gutzuschreiben. Der Betrag ist demnach mit der ersten Rechnung des Erdgaslieferanten zu verrechnen, deren Abrechnungszeitraum den Monat Dezember 2022 umfasst.
Die Höhe der Entlastung wird errechnet auf der Grundlage von einem Zwölftel des Jahresverbrauchs, den der Lieferant zuvor prognostiziert hatte, sowie des Gaspreises vom Dezember. So würden "Einsparanreize" beibehalten, sagte der parlamentarische Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Michael Kellner (Grüne), im Bundesrat. Er betonte, dass es weiterhin sehr wichtig sei, den Verbrauch zu reduzieren.
Mieterinnen und Mieter sollen die Dezember-Entlastung mit der nächsten jährlichen Heizkostenabrechnung erhalten. Vermieter haben ein Jahr Zeit, um die Abrechnung zu erstellen und vorzulegen, müssen aber schon in diesem Dezember über die geschätzte Gutschrift informieren.
Die Entlastungen haben nach Angaben der Regierung einen Umfang im "höheren einstelligen Milliardenbereich". Sie sollen aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds finanziert werden.
Die Regelung für Dezember soll eine Art finanzielle Brücke bauen auf dem Weg zur geplanten Gaspreisbremse. Sie soll, ebenso wie eine Strompreisbremse, spätestens ab März gelten. Die genaue Ausgestaltung ist allerdings noch unklar.
Es handele sich um "ein sehr komplexes und schwieriges Vorhaben", sagte Vize-Regierungssprecherin Christiane Hoffmann am Montag. Die Pläne würden "natürlich unter hohem Zeitdruck im Moment bearbeitet". Jedoch werde es voraussichtlich in der laufenden Woche nicht mehr zum Kabinettsbeschluss kommen. Dies war ursprünglich angestrebt worden.Die Kabinettsberatungen sollten nunmehr "spätestens bis zum 28. November abgeschlossen" sein, sagte Hoffmann.
In der Woche ab dem 28. November tagt auch der Bundestag. Der Bundesrat könnte sich mit der Angelegenheit dann am 16. Dezember befassen.
P.Hernandez--AT