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Übernahme von Dezember-Abschlag für Gas und Fernwärme endgültig beschlossen
Gas- und Fernwärmekunden bekommen im Dezember die Abschlagszahlung für einen Monat erlassen. Der Bundesrat verabschiedete am Montag das sogenannte Erdgas-Soforthilfegesetz, das diese einmalige Entlastung vorsieht. Haushalte und gewerbliche Verbraucher sollen so unterstützt werden, bevor die Gaspreisbremse greift, die voraussichtlich im März eingeführt wird.
Die einmalige Entlastungszahlung erhalten Haushalte und kleinere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch bis zu 1,5 Millionen Kilowattstunden. Bestimmte Einrichtungen im Pflege- und Bildungsbereich und in der medizinischen Versorgung erhalten die Soforthilfe ebenfalls und auch dann, wenn ihr Verbrauch höher ist.
Das Gesetz schreibt Erdgaslieferanten vor, den Verbraucherinnen und Verbrauchern einen einmaligen Entlastungsbetrag gutzuschreiben. Der Betrag ist demnach mit der ersten Rechnung des Erdgaslieferanten zu verrechnen, deren Abrechnungszeitraum den Monat Dezember 2022 umfasst.
Die Höhe der Entlastung wird errechnet auf der Grundlage von einem Zwölftel des Jahresverbrauchs, den der Lieferant zuvor prognostiziert hatte, sowie des Gaspreises vom Dezember. So würden "Einsparanreize" beibehalten, sagte der Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Michael Kellner (Grüne), im Bundesrat. Er betonte, dass es weiterhin sehr wichtig sei, den Verbrauch zu reduzieren.
Mieterinnen und Mieter sollen die Dezember-Entlastung mit der nächsten jährlichen Heizkostenabrechnung erhalten. Vermieter haben ein Jahr Zeit, um die Abrechnung zu erstellen und vorzulegen, müssen aber schon in diesem Dezember über die geschätzte Gutschrift informieren.
Die Entlastungen haben nach Angaben der Regierung einen Umfang im "höheren einstelligen Milliardenbereich". Sie sollen aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds finanziert werden.
H.Thompson--AT