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Bundessozialgericht verhandelt zu Therapie mit Cannabis
Während die Bundesregierung eine Legalisierung von Cannabis diskutiert, will das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel am Donnerstag (10.00 Uhr) die Voraussetzungen klären, unter denen Cannabis schon jetzt ärztlich verordnet werden kann. Grundsätzlich ist dies bei schwerwiegenden Erkrankungen schon seit März 2017 möglich. (Az: B 1 KR 21/21 R und weitere)
Die Voraussetzungen sind aber umstritten, etwa welche und wie viele alternative Therapien Kranke zuvor ausprobieren müssen. Das BSG verhandelt hierzu vier Verfahren. Die Kläger leiden unter Epilepsie, ADHS, Schmerzen oder psychischen Erkrankungen.
Th.Gonzalez--AT