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Bundestag stimmt Donnerstag über Abschlagszahlung für Gas und Fernwärme ab
Der Bundestag stimmt am Donnerstagabend über die geplante Übernahme der Abschlagszahlung für Dezember für Gas- und Fernwärmekunden ab. Der Wirtschaftsausschuss des Bundestags stimmte am Mittwoch einstimmig für das sogenannte Erdgas-Soforthilfegesetz, wie der Pressedienst des Parlaments mitteilte. Die einmalige Entlastung soll zur finanziellen Überbrückung dienen, bis die Gaspreisbremse greift - das wird voraussichtlich ab März der Fall sein.
Erhalten sollen die Abschlagszahlung alle "Gas-Standardlastprofil-Kunden und Wärmekunden", soweit ihr Verbrauch nicht über 1,5 Millionen Kilowattstunden liegt oder das bezogene Erdgas zur kommerziellen Strom- oder Wärmeerzeugung genutzt wird. Das Gesetz schreibt Erdgaslieferanten vor, den Verbraucherinnen und Verbrauchern einen einmaligen Entlastungsbetrag gutzuschreiben. Der Betrag ist demnach mit der ersten Rechnung des Erdgaslieferanten zu verrechnen, deren Abrechnungszeitraum den Monat Dezember 2022 umfasst.
Der Verband Kommunaler Unternehmen, zu dem auch die Stadtwerke gehören, kritisierte dies scharf: Es sei nicht gewährleistet, dass die Stadtwerke die staatliche Erstattung rechtzeitig zum 1. Dezember erhalten. "Damit kommen die Energieversorger in die Lage, dem Staat bis zu neun Milliarden Euro Dispositionskredit zu geben", erklärte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. Das führe zu zusätzlichen Finanzierungskosten, die wiederum die Preisgestaltung belasteten.
Das Bundeswirtschaftsministerium und die staatliche Förderbank KfW müssten nun für schnelle Antragsverfahren sorgen, forderte Liebing. "Wir sehen diese Institutionen in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass die Stadtwerke in wenigen Tagen Anträge stellen können, damit die staatlichen Mittel rechtzeitig bei den Energieversorgern ankommen."
Der VKU forderte die Bundestagsabgeordneten zudem dazu auf, "jeden überflüssigen Aufwand" im Gesetz zu vermeiden. Fernwärmelieferanten etwa müssten in ihren Erstattungsanträgen E-Mail-Adressen und Telefonnummern von Kunden liefern, obwohl sie darüber gar nicht vollständig verfügten, sondern nur über die Postanschrift.
W.Morales--AT