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Berliner Gericht verurteilt Klimaaktivistin wegen Straßenblockade zu Geldstrafe
Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat eine 56-jährige Klimaaktivistin wegen der Teilnahme an drei Straßenblockaden zu einer Geldstrafe in Höhe von 1350 Euro verurteilt. Die Vorsitzende Richterin sprach Helga H. am Freitag der Nötigung und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte schuldig.
H. gestand zu Beginn des Prozesses, sich an drei Blockaden der Gruppe Letzte Generation auf Autobahnzufahrten in der Hauptstadt beteiligt zu haben. Sie habe sich "gewaltfrei und friedlich" auf die Straße gesetzt. "Ein Weiter so kann unsere Erde nicht vertragen", sagte die 56-Jährige zu den Gründen für ihre Teilnahme an den Aktionen. Sie sehe sich als Teil der letzten Generation, die einen Klimanotstand noch aufhalten könne.
Anschließend wurden mehrere Polizeibeamtinnen und -beamte befragt, die an den Einsätzen zur Auflösung der Protestaktionen beteiligt waren. Das Gericht wertete die Teilnahme der Aktivistin an den Blockaden als Nötigung. Niemand könne das Recht für sich in Anspruch nehmen, andere Leute - hier die Autofahrer - "für seine Zwecke zu instrumentalisieren", sagte die Vorsitzende Richterin. Bei der dritten angeklagten Straßenblockade Anfang Februar sah die Juristin zusätzlich den Straftatbestand des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte als erfüllt an, weil sich H. hier an die Fahrbahn festgeklebt hatte.
Das Gericht lag mit seinem Urteil über der Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte nur eine Verurteilung wegen Nötigung und dafür eine Geldstrafe in Höhe von 1050 Euro gefordert. Der Verteidiger der 56-Jährigen beantragte einen Freispruch. Laut Gericht gab es in Berlin bislang sechs Prozesse gegen Mitglieder der Letzten Generation, vier davon gegen Erwachsene. In diesen vier Fällen wurden jeweils Geldstrafen ausgesprochen.
E.Flores--AT