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"Ampel" einigt sich auf Änderungen an Gesetzentwurf für das Bürgergeld
Knapp eine Woche vor der geplanten Bundestagsabstimmung über das neue Bürgergeld hat sich die Ampel-Koalition auf Änderungen an dem Gesetzesvorhaben geeinigt, um doch noch die Zustimmung der Union zu erreichen. Ein am Freitag bekannt gewordener Änderungsantrag sieht vor, dass in den ersten beiden Jahren des Bürgergeldbezugs nun doch auf die Angemessenheit der Heizkosten geachtet werden soll. Bislang war vorgesehen, dass in der so genannten Karenzzeit keine Einschränkungen für die Übernahme der Heizkosten gelten sollen.
"Wir haben nun viele Änderungswünsche des Bundesrats aufgenommen, das Ergebnis ist ein wirklich guter Kompromissvorschlag", sagte die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dagmar Schmidt der Nachrichtenagentur AFP. Jetzt seien die Länder am Zug. "Wenn die Union das Bürgergeld nun trotzdem aus parteipolitischen Überlegungen weiter verzögern sollte, dann tut sie das auf dem Rücken genau der Menschen, die am wenigsten haben."
Der Bundestag will am kommenden Donnerstag über das Gesetz abstimmen. Die Union hat mit einer Blockade des Vorhabens im Bundesrat gedroht, was den geplanten Start zum 1. Januar in Frage stellt. Politiker von CDU und CSU kritisieren, dass der weitgehende Verzicht auf Sanktionen gegen Bezieherinnen und Bezieher den Anreiz zur Aufnahme einer Arbeit mindere. Außerdem halten sie das geplante Schonvermögen für zu hoch. Es soll in den ersten 24 Monaten bei 60.000 Euro für den eigentlichen Leistungsbezieher liegen.
Der Grünen-Arbeitsmarktexperte Frank Bsirske wies die Unions-Kritik zurück. "Ich finde es problematisch, dass die Union derzeit eine Fake-News-Kampagne macht und behauptet, dass sich Arbeit nach der Einführung des Bürgergeldes nicht mehr lohnt", sagte er AFP. "Fakt ist: Es lohnt sich immer, arbeiten zu gehen, statt Bürgergeld zu beziehen." Mit dem Bürgergeld sollten das Hartz-IV-System überwunden, den Menschen mehr Sicherheit gegeben und eine neue Kultur des Förderns in den Jobcentern etabliert werden.
Wegen der weitgehenden Unions-Kritik ist aber offen, ob das Bürgergeld mit den jetzt von der "Ampel" geplanten Änderungen die erforderliche Zustimmung im Bundesrat erhalten wird. Scheitert das Gesetz in der Länderkammer, müsste ein Vermittlungsverfahren in Gang gesetzt werden. Und dies könnte sich zu lange hinziehen, um den geplanten Starttermin 1. Januar hinzubekommen. Dann müssten die Bezieher vermutlich auch auf die geplante Erhöhung des Regelsatzes um 53 Euro warten.
A.Taylor--AT