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Karlsruhe entscheidet über Datenweitergabe durch Verfassungsschutz
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe veröffentlicht am Donnerstag (09.30 Uhr) eine Entscheidung über Regeln des Bundesverfassungsschutzgesetzes. Dabei geht es um die Weitergabe persönlicher Daten, die der Inlandsgeheimdienst sammelte, an andere Behörden. Die Verfassungsbeschwerde wurde bereits vor neun Jahren erhoben, die Vorschriften sind teilweise inzwischen geändert. (Az. 1 BvR 2354/13)
In der früheren Fassung hieß es, das Bundesamt für Verfassungsschutz dürfe in bestimmten Fällen persönliche Daten "an inländische öffentliche Stellen" übermitteln. Dies wurde 2015 genauer eingegrenzt. Unverändert blieben dagegen ebenfalls angegriffene Regelungen für die Datenweitergabe zur Verhinderung oder Verfolgung von Staatsschutzdelikten. Das sind Taten, die sich beispielsweise gegen den Rechtsstaat oder die Landessicherheit richten.
A.Taylor--AT