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Bundeskabinett bringt Beschleunigung von Asylverfahren auf den Weg
Die Bundesregierung hat Maßnahmen zur Beschleunigung von Asylverfahren auf den Weg gebracht. Das Bundeskabinett verabschiedete am Mittwoch in Berlin dazu eine Formulierungshilfe aus dem Bundesinnenministerium, mit der Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden sollen. Unter anderem ist vorgesehen, die routinemäßige Überprüfung des Schutzstatus bei positiven Asylentscheidungen nach drei Jahren abzuschaffen. Zudem soll die Rechtsprechung bei Asylgerichtsverfahren vereinfacht werden.
Von den Maßnahmen verspricht sich die Bundesregierung eine Entlastung des Flüchtlingsbundesamts Bamf und der Verwaltungsgerichte. "Durch den Gesetzentwurf sollen die derzeit langen Asylgerichtsverfahren beschleunigt und die asylrechtliche Rechtsprechung vereinheitlicht werden", erklärte eine Sprecherin von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD).
Bislang wurden positive Asylentscheide nach drei Jahren überprüft, um festzustellen, ob sich die Verfolgungssituation im Herkunftsland oder die Fluchtgründe änderten. Die Asylsuchenden waren verpflichtet, aktiv an der Überprüfung mitzuwirken, etwa durch Bereitstellung von Dokumenten.
Das Bamf soll künftig auch Videotechnik für Anhörungen bei Entscheidungen über Asylanträge nutzen können, teilte das Innenministerium mit. Auf gerichtlicher Ebene will die Bundesregierung mit der geplanten Neuregelung dem Bundesverwaltungsgericht künftig ermöglichen, in Revisionsverfahren auch Grundsatzfragen per Urteil zu klären - dies soll die Rechtsprechung vereinheitlichen und Gerichte in unterer Instanz entlasten.
Das Bundeskabinett verabschiedete den Entwurf in Form eine Formulierungshilfe. Das bedeutet, dass der endgültige Gesetzentwurf von den Bundestagsfraktionen ausgearbeitet werden soll.
K.Hill--AT