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Kommunale Unternehmen halten Strompreisbremse ab Januar nicht für machbar
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hält ein Vorziehen der geplanten Strompreisbremse auf den 1. Januar für nicht machbar. Die geplante Strompreis-Regelung sei "genauso komplex wie die Gas- und Wärmepreisbremse", sagte der VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing am Mittwoch der Nachrichtenagentur AFP. Sie bereits zum 1. Januar - also zwei Monate früher als geplant - beginnen zu lassen, gehe nicht. "Diese Ankündigung hat bei denen, die es umsetzen sollen, helles Entsetzen ausgelöst."
"Aktuell erleben wir, dass sich Politik buchstäblich wie in einem Bieterwettbewerb mit neuen Startterminen überholt", sagte Liebing. "So sehr wir verstehen, dass die Entlastungen schnell greifen sollen, so sehr muss der Blick fürs technisch Machbare geschärft werden." Es gebe "noch kein Regelwerk oder fertige IT-Lösungen, die das abbilden".
In der Vorlage des Kanzleramtes zur Ministerpräsidentenkonferenz am Mittwoch heißt es: "Die Strompreisbremse soll zum 1. Januar 2023 entlastend wirken." Mit ihr sollten die gestiegenen Strompreise bei Haushalten und Unternehmen abgefedert werden. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten analog zur Gas- und Fernwärmepreisbremse entlastet werden. Der Strompreis soll dabei bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden.
Liebing sagte weiter, wenn die Politik für Februar oder einen früheren Zeitpunkt eine weitere Entlastung anstrebe, "dann muss diese so pauschal und einfach wie möglich ausgestaltet sein". Liebing schlug eine Task-Force aus Bundeswirtschaftsministerium und Energieversorgern vor, die kurzfristig an pragmatischen Umsetzungslösungen für die Preisbremsen arbeiten solle.
Ch.P.Lewis--AT